BfArM2023

Cyclophosphamid beta: Rote-Hand-Brief BfArM

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf dem kurzen Quelltext des Rote-Hand-Briefs des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2023. Das Dokument thematisiert wichtige Einschränkungen in der Anwendungssicherheit eines spezifischen Präparats.

Cyclophosphamid ist ein etablierter Wirkstoff, der unter anderem in der Onkologie und Rheumatologie eingesetzt wird. Das betroffene Präparat „Cyclophosphamid beta Konzentrat zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung“ der Firma betapharm liegt als alkoholische (ethanolische) Lösung vor.

Aufgrund dieses Ethanolgehalts ergeben sich zwingende Einschränkungen für vulnerable Patientengruppen. Die Warnung zielt darauf ab, eine unbedachte Anwendung dieser spezifischen Formulierung zu verhindern.

Empfehlungen

Der Rote-Hand-Brief des BfArM formuliert klare Einschränkungen für die Anwendung von Cyclophosphamid beta Konzentrat.

Anwendungseinschränkungen

Laut dem Informationsschreiben wird die Anwendung des Präparats ausschließlich auf erwachsene Patienten beschränkt. Es wird betont, dass die spezifische Formulierung als ethanolische Lösung bei der Therapieplanung zwingend berücksichtigt werden muss.

Betroffene Wirkstärken

Die Warnung bezieht sich laut BfArM auf folgende Konzentrationen des Cyclophosphamid beta Konzentrats zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung:

  • 500 mg/ml

  • 1000 mg/2 ml

  • 2000 mg/4 ml

Kontraindikationen

Der Rote-Hand-Brief benennt strikte Kontraindikationen für das Cyclophosphamid beta Konzentrat aufgrund des enthaltenen Alkohols (Ethanol).

Folgende Patientengruppen sind laut BfArM von der Anwendung ausgeschlossen:

PatientengruppeAltersgrenze / StatusBegründung laut Quelle
Kinder und JugendlicheUnter 18 JahrenAlkoholgehalt (ethanolische Lösung)
SchwangereWährend der SchwangerschaftNicht explizit im Text begründet, im Kontext der Formulierung

Das Präparat darf bei diesen Gruppen gemäß der Sicherheitswarnung nicht angewendet werden.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung und Vorbereitung von Cyclophosphamid-Infusionen wird empfohlen, stets auf die genaue Galenik des jeweiligen Präparats zu achten. Da das Cyclophosphamid beta Konzentrat als ethanolische Lösung vorliegt, muss bei pädiatrischen Patienten und Schwangeren zwingend auf alkoholfreie Alternativpräparate ausgewichen werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut dem Rote-Hand-Brief des BfArM ist das Cyclophosphamid beta Konzentrat eine alkoholische (ethanolische) Lösung. Aufgrund dieses Alkoholgehalts ist die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kontraindiziert.

Nein, das BfArM weist explizit darauf hin, dass Cyclophosphamid beta Konzentrat während der Schwangerschaft nicht angewendet werden sollte. Es wird empfohlen, auf die Anwendung in dieser Patientengruppe zu verzichten.

Gemäß dem Informationsschreiben sollte das Produkt ausschließlich bei erwachsenen Patienten angewendet werden. Dies betrifft Personen ab 18 Jahren.

Die Warnung umfasst die Konzentrate zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung in den Stärken 500 mg/ml, 1000 mg/2 ml und 2000 mg/4 ml. Alle diese Formulierungen der Firma betapharm enthalten Ethanol.

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Quelle: Rote-Hand-Brief zu Cyclophosphamid beta Konzentrat zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung: Kontraindiziert bei Kindern und Jugendlichen aufgrund des Alkoholgehalts (BfArM, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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