Röntgendiagnostik: Strahlenschutz und Dosisoptimierung
Hintergrund
Die Leitlinie der Bundesärztekammer (BÄK) fasst die ärztlichen und aufnahmetechnischen Qualitätsanforderungen für die radiologische Diagnostik zusammen. Ziel ist es, eine für die klinische Fragestellung angemessene Bildqualität bei medizinisch vertretbar niedriger Strahlenexposition zu erreichen.
Das Grundprinzip der Optimierung der Strahlenexposition (ALARA-Prinzip) steht dabei im Vordergrund. Die Vorgaben gelten für die Projektionsradiographie, Mammographie, digitale Volumentomographie (DVT) und Durchleuchtung.
Die Qualitätsanforderungen umfassen die vollständige Erfassung der Untersuchungsregion, die Darstellung wichtiger Bilddetails sowie die Erkennbarkeit kritischer Strukturen. Zudem werden spezifische Anforderungen für Neugeborene, Säuglinge, Kinder und Jugendliche definiert.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler in der digitalen Radiographie ist die fehlende Wahrnehmung von Überexpositionen, da die Bildhelligkeit automatisch normiert wird. Die Leitlinie betont, dass der Dosisindikator (EI-Wert) nach DIN EN 62494-1 zwingend zur Expositionskontrolle herangezogen und auf der Befundworkstation angezeigt werden sollte. Zudem wird bei Kindern unter 15 cm Körperdurchmesser der Verzicht auf ein Streustrahlenraster empfohlen, um die Dosis signifikant zu senken.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie sollte bei Kindern unter einem Körperdurchmesser von 15 cm auf ein Streustrahlenraster verzichtet werden. Ab einem Alter von etwa 6 Jahren beziehungsweise einem Durchmesser über 15 cm wird der Einsatz eines Rasters empfohlen.
Es wird empfohlen, eine Zusatzfilterung von 1 mm Aluminium und mindestens 0,1 mm Kupfer in den Strahlengang einzubringen. Bei Adoleszenten kann die Kupferfilterung gemäß Leitlinie auf bis zu 0,3 mm erhöht werden.
Die Leitlinie verweist darauf, dass der Nutzen des Gonadenschutzes kontrovers diskutiert wird. Er sollte nur angewendet werden, wenn keine zu befundenden Strukturen verdeckt werden und die Belichtungsautomatik nicht gestört wird.
Da Überexpositionen optisch nicht mehr auffallen, wird die Nutzung des Dosisindikators nach DIN EN 62494-1 empfohlen. Dieser Wert korreliert mit der Bildempfängerdosis und sollte bei jedem Bild im DICOM-Header gespeichert werden.
Fehlaufnahmen ohne befundungsrelevante Informationen müssen bildlich nicht archiviert werden. Es wird jedoch gefordert, die zugehörigen Expositionsdaten zur Nachvollziehbarkeit der Strahlenexposition zu speichern.
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Quelle: Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik Leitlinie der Bundesärztekammer (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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