RKI/STIKO2026Infektiologie

Heterologes Impfschema: Impfabstand und Indikation

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Stellungnahme zur COVID-19-Impfung bei Personen unter 60 Jahren veröffentlicht. Im Fokus steht das Vorgehen nach einer bereits erfolgten Erstimpfung mit dem Vektorimpfstoff Vaxzevria (AstraZeneca).

Hintergrund der Anpassung ist ein erhöhtes Risiko für thromboembolische Ereignisse nach der Gabe des AstraZeneca-Impfstoffs in dieser Altersgruppe. Gleichzeitig weisen Personen unter 60 Jahren ein geringeres Risiko für schwere COVID-19-Verläufe auf.

Diese Zusammenfassung basiert auf einer kurzen Bekanntmachung der STIKO zum Impfabstand beim heterologen Impfschema.

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💡Praxis-Tipp

Laut STIKO-Stellungnahme ist ein längerer Impfabstand von 12 Wochen beim heterologen Impfschema (AstraZeneca gefolgt von mRNA) zu bevorzugen, da dies aus immunologischer Sicht die Schutzwirkung voraussichtlich erhöht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei logistischen Hürden in der Übergangsphase auch kürzere, bereits vereinbarte Intervalle toleriert werden können.

Häufig gestellte Fragen

Die STIKO empfiehlt in dieser Altersgruppe die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Dieses Vorgehen wird als heterologes Impfschema bezeichnet.

Es wird grundsätzlich ein Impfabstand von 12 Wochen empfohlen. Daten deuten darauf hin, dass ein längeres Intervall die Effektivität der Impfung positiv beeinflusst.

Die Empfehlung beruht auf einem erhöhten Risiko für thromboembolische Ereignisse nach der AstraZeneca-Impfung in dieser Altersgruppe. Zudem ist das Risiko für schwere COVID-19-Verläufe bei jüngeren Personen niedriger.

Ja, laut STIKO kann in einer Übergangsphase aus logistischen Gründen an bereits vereinbarten Terminen mit einem kürzeren Abstand festgehalten werden.

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Quelle: RKI: Stellungnahme-Impfabstand (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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