RKI/STIKO2026Infektiologie

Pneumokokken-Impfung bei Kindern: PCV20-Indikation

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Infektionen durch Streptococcus pneumoniae sind eine häufige Ursache für schwere Pneumonien, Meningitis und Sepsis. Neben Kleinkindern und älteren Erwachsenen haben auch Kinder und Jugendliche mit bestimmten Grunderkrankungen ein stark erhöhtes Risiko für schwere Verläufe.

Aufgrund der neuen Zulassung und Verfügbarkeit des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20) hat die STIKO ihre Indikationsimpfempfehlung für das Jahr 2026 aktualisiert. Ziel ist die Reduktion invasiver Pneumokokken-Erkrankungen und deren Folgen in dieser vulnerablen Gruppe.

Die bisherige Empfehlung einer sequenziellen Impfung mit PCV13 oder PCV15 gefolgt von PPSV23 wird durch die neue Leitlinie abgelöst. PCV20 bietet eine breitere Serotypenabdeckung und induziert eine stärkere, T-Zell-vermittelte Immunantwort.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass das bisherige sequenzielle Impfschema mit PPSV23 bei Kindern und Jugendlichen mit Risikofaktoren komplett entfällt. Es wird empfohlen, auch bereits mit PPSV23 vorgeimpfte Personen nach einem entsprechenden Intervall (in der Regel 6 Jahre) erneut mit einer Dosis PCV20 zu impfen, um von der stärkeren T-Zell-vermittelten Immunantwort zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird für Kinder und Jugendliche (2-17 Jahre) mit chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20) empfohlen.

Wenn in der Vergangenheit bereits eine Impfung mit PCV13 oder PCV15 erfolgte, empfiehlt die Leitlinie einen Abstand von genau einem Jahr bis zur Gabe von PCV20.

Nein, die Leitlinie rät von der weiteren Verwendung des 23-valenten Polysaccharidimpfstoffs (PPSV23) bei 2- bis 17-Jährigen ab. Dies gilt sowohl für die alleinige Gabe als auch für sequenzielle Impfschemata.

Es wird empfohlen, die Pneumokokken-Impfung bei anatomischen Risiken wie einer geplanten Splenektomie oder einem Cochlea-Implantat möglichst vor der medizinischen Intervention durchzuführen.

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer PCV20-Gabe liegen der Leitlinie zufolge aktuell noch keine ausreichenden Daten vor. Daher wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Empfehlung zur Auffrischung ausgesprochen.

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Quelle: RKI: Pneumokokken (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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