Pneumokokken-Impfung bei Kindern (Risiko): STIKO
Hintergrund
Infektionen durch Streptococcus pneumoniae sind eine häufige Ursache für schwere Pneumonien, Meningitis und Sepsis. Neben Kleinkindern und älteren Erwachsenen haben auch Kinder und Jugendliche mit bestimmten Grunderkrankungen ein stark erhöhtes Risiko für schwere Verläufe.
Aufgrund der neuen Zulassung und Verfügbarkeit des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20) hat die STIKO ihre Indikationsimpfempfehlung für das Jahr 2026 aktualisiert. Ziel ist die Reduktion invasiver Pneumokokken-Erkrankungen und deren Folgen in dieser vulnerablen Gruppe.
Die bisherige Empfehlung einer sequenziellen Impfung mit PCV13 oder PCV15 gefolgt von PPSV23 wird durch die neue Leitlinie abgelöst. PCV20 bietet eine breitere Serotypenabdeckung und induziert eine stärkere, T-Zell-vermittelte Immunantwort.
Empfehlungen
Die STIKO-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Indikationsimpfung gegen Pneumokokken bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren.
Indikationsgruppen
Laut Leitlinie wird die Impfung für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen empfohlen. Dazu zählen:
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Angeborene oder erworbene Immundefekte (z. B. Asplenie, HIV, Sichelzellkrankheit, immunsuppressive Therapie)
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Sonstige chronische Krankheiten (z. B. Asthma bronchiale, Diabetes mellitus, neurologische Erkrankungen)
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Anatomische oder fremdkörperassoziierte Risiken für eine Pneumokokken-Meningitis (z. B. Liquorfistel, Cochlea-Implantat)
Impfstoffwahl
Es wird ausschließlich die Verwendung von PCV20 für die genannten Risikogruppen empfohlen. Die Leitlinie betont, dass der 23-valente Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) weder alleine noch als Teil eines sequenziellen Schemas weiter angewendet werden soll.
Die Grundimmunisierung von Säuglingen mit PCV13 oder PCV15 bleibt von dieser Aktualisierung unberührt.
Besonderheiten bei Eingriffen
Bei geplanten Interventionen, wie dem Einsetzen eines Cochlea-Implantats oder einer Splenektomie, wird empfohlen, die Impfung möglichst vor dem Eingriff durchzuführen.
Dosierung
Die Leitlinie gibt folgende Abstände und Dosierungen für die Impfung mit PCV20 bei 2- bis 17-Jährigen mit Risikofaktoren vor:
| Bisheriger Impfstatus | Empfohlene Impfung | Empfohlener Abstand zur Vorimpfung |
|---|---|---|
| Keine Impfung | 1 Dosis PCV20 | Entfällt |
| PCV10, PCV13 oder PCV15 | 1 Dosis PCV20 | 1 Jahr |
| PCV13/PCV15 + PPSV23 (oder nur PPSV23) | 1 Dosis PCV20 | 6 Jahre (bei ausgeprägter Immundefizienz 1 Jahr möglich) |
Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer erfolgten PCV20-Gabe liegen laut Leitlinie noch keine Daten vor. Es wird hierzu aktuell keine Empfehlung ausgesprochen.
Kontraindikationen
Bei einem Lieferengpass des 20-valenten Konjugatimpfstoffs (PCV20) gibt es laut Leitlinie keine empfohlene Alternative. In diesem Fall wird eine Verschiebung des Impftermins empfohlen.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist darauf hin, dass das bisherige sequenzielle Impfschema mit PPSV23 bei Kindern und Jugendlichen mit Risikofaktoren komplett entfällt. Es wird empfohlen, auch bereits mit PPSV23 vorgeimpfte Personen nach einem entsprechenden Intervall (in der Regel 6 Jahre) erneut mit einer Dosis PCV20 zu impfen, um von der stärkeren T-Zell-vermittelten Immunantwort zu profitieren.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie wird für Kinder und Jugendliche (2-17 Jahre) mit chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20) empfohlen.
Wenn in der Vergangenheit bereits eine Impfung mit PCV13 oder PCV15 erfolgte, empfiehlt die Leitlinie einen Abstand von genau einem Jahr bis zur Gabe von PCV20.
Nein, die Leitlinie rät von der weiteren Verwendung des 23-valenten Polysaccharidimpfstoffs (PPSV23) bei 2- bis 17-Jährigen ab. Dies gilt sowohl für die alleinige Gabe als auch für sequenzielle Impfschemata.
Es wird empfohlen, die Pneumokokken-Impfung bei anatomischen Risiken wie einer geplanten Splenektomie oder einem Cochlea-Implantat möglichst vor der medizinischen Intervention durchzuführen.
Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer PCV20-Gabe liegen der Leitlinie zufolge aktuell noch keine ausreichenden Daten vor. Daher wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Empfehlung zur Auffrischung ausgesprochen.
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Quelle: RKI: Pneumokokken (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.