RKI/STIKO2026Infektiologie

Pneumokokken-Impfung bei Kindern (Risiko): STIKO

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Infektionen durch Streptococcus pneumoniae sind eine häufige Ursache für schwere Pneumonien, Meningitis und Sepsis. Neben Kleinkindern und älteren Erwachsenen haben auch Kinder und Jugendliche mit bestimmten Grunderkrankungen ein stark erhöhtes Risiko für schwere Verläufe.

Aufgrund der neuen Zulassung und Verfügbarkeit des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20) hat die STIKO ihre Indikationsimpfempfehlung für das Jahr 2026 aktualisiert. Ziel ist die Reduktion invasiver Pneumokokken-Erkrankungen und deren Folgen in dieser vulnerablen Gruppe.

Die bisherige Empfehlung einer sequenziellen Impfung mit PCV13 oder PCV15 gefolgt von PPSV23 wird durch die neue Leitlinie abgelöst. PCV20 bietet eine breitere Serotypenabdeckung und induziert eine stärkere, T-Zell-vermittelte Immunantwort.

Empfehlungen

Die STIKO-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Indikationsimpfung gegen Pneumokokken bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren.

Indikationsgruppen

Laut Leitlinie wird die Impfung für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen empfohlen. Dazu zählen:

  • Angeborene oder erworbene Immundefekte (z. B. Asplenie, HIV, Sichelzellkrankheit, immunsuppressive Therapie)

  • Sonstige chronische Krankheiten (z. B. Asthma bronchiale, Diabetes mellitus, neurologische Erkrankungen)

  • Anatomische oder fremdkörperassoziierte Risiken für eine Pneumokokken-Meningitis (z. B. Liquorfistel, Cochlea-Implantat)

Impfstoffwahl

Es wird ausschließlich die Verwendung von PCV20 für die genannten Risikogruppen empfohlen. Die Leitlinie betont, dass der 23-valente Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) weder alleine noch als Teil eines sequenziellen Schemas weiter angewendet werden soll.

Die Grundimmunisierung von Säuglingen mit PCV13 oder PCV15 bleibt von dieser Aktualisierung unberührt.

Besonderheiten bei Eingriffen

Bei geplanten Interventionen, wie dem Einsetzen eines Cochlea-Implantats oder einer Splenektomie, wird empfohlen, die Impfung möglichst vor dem Eingriff durchzuführen.

Dosierung

Die Leitlinie gibt folgende Abstände und Dosierungen für die Impfung mit PCV20 bei 2- bis 17-Jährigen mit Risikofaktoren vor:

Bisheriger ImpfstatusEmpfohlene ImpfungEmpfohlener Abstand zur Vorimpfung
Keine Impfung1 Dosis PCV20Entfällt
PCV10, PCV13 oder PCV151 Dosis PCV201 Jahr
PCV13/PCV15 + PPSV23 (oder nur PPSV23)1 Dosis PCV206 Jahre (bei ausgeprägter Immundefizienz 1 Jahr möglich)

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer erfolgten PCV20-Gabe liegen laut Leitlinie noch keine Daten vor. Es wird hierzu aktuell keine Empfehlung ausgesprochen.

Kontraindikationen

Bei einem Lieferengpass des 20-valenten Konjugatimpfstoffs (PCV20) gibt es laut Leitlinie keine empfohlene Alternative. In diesem Fall wird eine Verschiebung des Impftermins empfohlen.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass das bisherige sequenzielle Impfschema mit PPSV23 bei Kindern und Jugendlichen mit Risikofaktoren komplett entfällt. Es wird empfohlen, auch bereits mit PPSV23 vorgeimpfte Personen nach einem entsprechenden Intervall (in der Regel 6 Jahre) erneut mit einer Dosis PCV20 zu impfen, um von der stärkeren T-Zell-vermittelten Immunantwort zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird für Kinder und Jugendliche (2-17 Jahre) mit chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20) empfohlen.

Wenn in der Vergangenheit bereits eine Impfung mit PCV13 oder PCV15 erfolgte, empfiehlt die Leitlinie einen Abstand von genau einem Jahr bis zur Gabe von PCV20.

Nein, die Leitlinie rät von der weiteren Verwendung des 23-valenten Polysaccharidimpfstoffs (PPSV23) bei 2- bis 17-Jährigen ab. Dies gilt sowohl für die alleinige Gabe als auch für sequenzielle Impfschemata.

Es wird empfohlen, die Pneumokokken-Impfung bei anatomischen Risiken wie einer geplanten Splenektomie oder einem Cochlea-Implantat möglichst vor der medizinischen Intervention durchzuführen.

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer PCV20-Gabe liegen der Leitlinie zufolge aktuell noch keine ausreichenden Daten vor. Daher wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Empfehlung zur Auffrischung ausgesprochen.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: RKI: Pneumokokken (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien