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Kryptosporidiose: RKI-Ratgeber & Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf RKI Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Erreger sind Cryptosporidium hominis und C. parvum, deren Oozysten extrem umweltresistent sind (auch gegen Chlorung).
  • Die Übertragung erfolgt fäkal-oral, oft über kontaminiertes Wasser, mit einer geringen Infektionsdosis (10-1.000 Oozysten).
  • Bei Immunkompetenten heilt die wässrige Diarrhö nach 1-2 Wochen aus, bei Immunsupprimierten drohen schwere, chronische Verläufe.
  • Die Diagnostik erfordert den mikroskopischen Nachweis aus drei Stuhlproben (modifizierte Ziehl-Neelsen-Färbung) oder PCR.
  • Es existiert keine spezifische Eradikationstherapie; die Behandlung erfolgt rein symptomatisch.
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Hintergrund

Die Kryptosporidiose wird hauptsächlich durch Cryptosporidium hominis und Cryptosporidium parvum verursacht. Diese parasitären Protozoen bilden Oozysten (4-6 μm), die als infektiöse Dauerform vom Wirt fäkal ausgeschieden werden. Sie sind extrem widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse und viele Desinfektionsmittel, einschließlich der für die Trinkwasseraufbereitung eingesetzten Chlorung.

ErregerHauptsächliches Reservoir
C. parvumZoonotisch: Rinder, Pferde, Ziegen, Schafe, Hunde, Katzen, Vögel
C. hominisFast ausschließlich der Mensch

Die Übertragung erfolgt fäkal-oral, meist durch kontaminiertes Wasser (Trinkwasser, Eiswürfel, Badewasser), Lebensmittel oder von Mensch zu Mensch bzw. Tier zu Mensch. Die Infektionsdosis ist mit 10-1.000 Oozysten sehr gering. Die Inkubationszeit beträgt 1-12 Tage (in der Regel 7-10 Tage).

Klinische Symptomatik

Das klinische Bild reicht von asymptomatischen Verläufen bis hin zu schweren, wässrigen Durchfällen mit massiven Flüssigkeitsverlusten. Begleitsymptome können Bauchschmerzen, Übelkeit, Fieber und Gewichtsverlust sein. Der Verlauf hängt stark vom Immunstatus ab:

PatientenstatusKrankheitsverlauf und Komplikationen
ImmunkompetentSelbstlimitierend, Symptome sistieren meist nach 1-2 Wochen.
Immunsupprimiert (z.B. HIV/AIDS)Lang anhaltende, schwere Diarrhö, massive Elektrolytverluste, Malabsorption. Extraintestinale Manifestationen (Gallengänge, sekundäre sklerosierende Cholangitis, Pankreatitis) möglich. Kann im Extremfall tödlich verlaufen.

Besonders gefährdet sind neben Immunsupprimierten (inkl. Organtransplantierten) auch Kinder im Alter von 6-24 Monaten.

Diagnostik

Da die Oozysten-Ausscheidung intermittierend erfolgen kann, sollten drei Stuhlproben an verschiedenen Tagen untersucht werden, bevor eine Erkrankung ausgeschlossen wird.

  • Mikroskopie: Standardmethode. Nachweis von Oozysten im Stuhl nach modifizierter Ziehl-Neelsen-Färbung. (Differenzialdiagnose: Cyclospora cayetanensis).
  • Antigentests: ELISA oder Immunfluoreszenztests aus dem Stuhl (erlauben nur Bestimmung auf Gattungsebene).
  • Molekularbiologie: PCR (hohe Sensitivität, Speziesdiagnostik und Typisierung möglich).
  • Histologie: Aus endoskopisch gewonnenen Gewebeproben (Dünndarm, seltener Dickdarm).

Therapie

Es existiert keine spezifische Therapie, die den Parasiten zuverlässig eradiziert. Die Behandlung erfolgt daher im Allgemeinen rein symptomatisch:

  • Ersatz von Flüssigkeit
  • Ausgleich des Elektrolythaushalts

Prävention und Hygienemaßnahmen

Oozysten werden durch Chlorung nicht sicher abgetötet. Bei Ausbrüchen oder Verdacht auf Kontamination muss Trinkwasser abgekocht werden.

  • Strikte Händehygiene (nach Toilettengang, Windelwechsel, Tierkontakt).
  • Verzicht auf das Schwimmen in Schwimmbädern und Badegewässern für mindestens 14 Tage nach Abklingen der Durchfallsymptome.
  • Stationäre Patienten sollten nach Möglichkeit eine eigene Toilette nutzen und nicht mit immunsupprimierten Patienten auf einem Zimmer untergebracht werden.

Gesetzliche Grundlage (IfSG)

Meldepflicht nach IfSGBedingung
§ 7 Abs. 1Direkter oder indirekter Erregernachweis (namentliche Meldung an das Gesundheitsamt).
§ 6 Abs. 1 Nr. 2Verdacht/Erkrankung an akuter infektiöser Gastroenteritis, wenn die Person im Lebensmittelbereich arbeitet oder bei Ausbrüchen (≥ 2 Fälle mit epidemischem Zusammenhang).
§ 34 Abs. 6Benachrichtigungspflicht für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen bei erkrankten oder verdächtigen Kindern unter 6 Jahren.

💡Praxis-Tipp

Fordern Sie bei Verdacht auf Kryptosporidiose stets drei Stuhlproben von verschiedenen Tagen an, da die Oozysten-Ausscheidung intermittierend erfolgt. Weisen Sie Patienten darauf hin, dass Leitungswasser bei Ausbrüchen abgekocht werden muss, da Chlorung nicht ausreicht.

Häufig gestellte Fragen

Die Übertragung erfolgt fäkal-oral, meist durch die Aufnahme von kontaminiertem Trink- oder Badewasser, Lebensmitteln oder durch direkten Kontakt zu Infizierten bzw. Tieren.
Patienten sind ansteckend, solange Oozysten im Stuhl ausgeschieden werden. Dies kann auch noch mehrere Wochen nach dem Rückgang der Symptome der Fall sein.
Es gibt keine spezifische Therapie zur Eradikation der Parasiten. Die Behandlung erfolgt rein symptomatisch durch den Ersatz von Flüssigkeit und Elektrolyten.
Ja, der direkte oder indirekte Erregernachweis ist nach § 7 IfSG namentlich meldepflichtig. Auch der Verdacht oder die Erkrankung an akuter infektiöser Gastroenteritis ist unter bestimmten Bedingungen (z.B. bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich oder bei Ausbrüchen) nach § 6 IfSG meldepflichtig.

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