ClariMedClariMed

Zoonotische Influenza: RKI-Ratgeber (Vogelgrippe)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf RKI Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Zoonotische Influenza-Erkrankungen beim Menschen werden durch aviäre (z. B. H5, H7) oder porcine (z. B. H1, H3) Influenza-A-Viren verursacht.
  • Die Übertragung erfolgt meist durch engen Kontakt mit infizierten Tieren; eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist extrem selten.
  • Aviäre Influenza verläuft oft schwer mit einer Letalität von 20-60 %, während porcine Infektionen meist mild verlaufen.
  • Die Diagnostik sollte bei Verdacht (Exposition, atypische Saison) in Abstimmung mit dem Nationalen Referenzzentrum (NRZ) erfolgen.
  • Eine antivirale Therapie mit Neuraminidasehemmern sollte möglichst innerhalb der ersten 48 Stunden begonnen werden.
  • Bei Verdacht auf aviäre Influenza besteht eine namentliche Meldepflicht gemäß § 6 IfSG innerhalb von 24 Stunden.
Frage zu dieser Leitlinie stellen...

Hintergrund

Zoonotische Influenza-Erkrankungen beim Menschen werden ausschließlich durch Influenza-A-Viren ausgelöst. Das natürliche Hauptreservoir bilden wildlebende Wasservögel, jedoch zirkulieren die Viren auch endemisch in Schweine- und Hausgeflügelpopulationen. Durch Reassortment (Austausch von Gensegmenten bei Doppelinfektionen) können neue Virusvarianten mit pandemischem Potenzial entstehen.

VirustypHäufige Subtypen (humanpathogen)HauptreservoirÜbertragungsweg
Aviäre InfluenzaH5, H6, H7, H9, H10Vögel (v. a. Wasser- und Hausgeflügel)Enger Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen
Porcine InfluenzaH1, H3SchweineKontakt mit infizierten Schweinen

Hinweis: Der Verzehr von ausreichend erhitzten Geflügelprodukten stellt keine Infektionsquelle dar. Mensch-zu-Mensch-Übertragungen sind bisher nur in seltenen Einzelfällen dokumentiert.

Klinische Symptomatik

Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 1 bis 5 Tage. Das klinische Bild variiert stark je nach ursächlichem Virustyp:

MerkmalAviäre InfluenzaPorcine Influenza
KrankheitsverlaufMeist schwer, Beteiligung der unteren AtemwegeMeist mild, ähnlich der saisonalen Influenza
LetalitätHoch (20 % bis 60 %)Sehr gering (Todesfälle nur vereinzelt bei Vorerkrankungen)
LeitsymptomeFieber, Husten, AtemnotFieber, respiratorische Symptome
BegleitsymptomeKonjunktivitis, Übelkeit, Erbrechen, DurchfallHals-, Kopf- und Muskelschmerzen möglich
LaborHäufig Leuko-, Lympho- und ThrombozytopenieUnspezifisch

Diagnostik

Ärzte sollten bei Häufungen von Atemwegserkrankungen oder Erkrankungen außerhalb der üblichen Influenzasaison gezielt nach einer beruflichen oder privaten Exposition gegenüber Tieren (Geflügel, Schweine) fragen.

  • Bei Verdacht auf eine zoonotische Influenza ist umgehend das Nationale Referenzzentrum (NRZ) für Influenzaviren zu kontaktieren.
  • Für die Aufhebung von Isolationsmaßnahmen sollte ein negatives Testergebnis des NRZ vorliegen.

Therapie

Die Behandlung entspricht der Therapie der saisonalen Influenza:

  • Wirkstoffklasse: Antivirale Arzneimittel (Neuraminidasehemmer)
  • Zeitfenster: Therapieeinleitung so früh wie möglich, optimalerweise innerhalb der ersten 48 Stunden nach Erkrankungsbeginn.

Prävention und Arbeitsschutz

Für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko (z. B. in der Landwirtschaft oder Tiermedizin) gibt es spezifische Empfehlungen:

  • Saisonale Influenza-Impfung: Wird für beruflich exponierte Personen dringend empfohlen, um das Risiko einer Doppelinfektion und eines möglichen Virus-Reassortments zu minimieren.
  • Spezifische Impfung: Eine STIKO-Empfehlung für eine Impfung gegen zoonotische Influenza existiert für die Allgemeinbevölkerung nicht (Impfstoffe gegen H5N1 sind jedoch für Speziallabore im Rahmen des Arbeitsschutzes zugelassen).

Meldepflicht (IfSG)

TatbestandMeldepflichtig anFristRechtsgrundlage
Krankheitsverdacht, Erkrankung, Tod (Aviäre Influenza)Gesundheitsamt (namentlich)Innerhalb 24 Stunden§ 6 Abs. 1 Buchstabe s IfSG
Direkter Erregernachweis (inkl. Schnelltests)Gesundheitsamt (namentlich)Innerhalb 24 Stunden§ 7 Abs. 1 IfSG

💡Praxis-Tipp

Fragen Sie bei atypischen Pneumonien oder schweren Atemwegsinfekten außerhalb der typischen Grippesaison gezielt nach Tierkontakten (Geflügel, Schweine) und kontaktieren Sie bei Verdacht frühzeitig das Nationale Referenzzentrum (NRZ).

Häufig gestellte Fragen

Nein, der Verzehr von ausreichend erhitzten bzw. durchgegarten Geflügelprodukten stellt laut RKI keine Infektionsquelle dar.
Die Therapie mit Neuraminidasehemmern sollte möglichst frühzeitig, optimalerweise innerhalb der ersten 48 Stunden nach Erkrankungsbeginn, gestartet werden.
Es gibt keine STIKO-Empfehlung für die Allgemeinbevölkerung. Exponierten Personen wird jedoch die saisonale Grippeimpfung empfohlen, um Doppelinfektionen zu vermeiden. Für Speziallabore sind H5N1-Impfstoffe zugelassen.
Ja, bereits der Krankheitsverdacht auf aviäre Influenza muss gemäß § 6 IfSG innerhalb von 24 Stunden namentlich dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Verwandte Leitlinien