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Aviäre Influenza H5 (Vogelgrippe): FLI-Risikoeinschätzung

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf Unknown Source Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Das Risiko für den Eintrag von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen durch Wildvögel ist aktuell hoch.
  • Das Risiko einer Infektion von Rindern mit H5-Stämmen wird in Deutschland als sehr gering eingeschätzt.
  • Bei Ausbrüchen in Geflügelhaltungen müssen auch Kontaktsäugetiere (Hunde, Katzen, Wiederkäuer) getestet werden.
  • Bei unklaren Mastitiden bei Wiederkäuern wird eine Untersuchung der Milch auf HPAIV H5 empfohlen.
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Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI H5), umgangssprachlich Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, zirkuliert weiterhin weltweit. Zwischen September und Oktober 2025 wurden in Deutschland 15 Ausbrüche bei Geflügel und 11 Fälle bei Wildvögeln registriert. Während in den USA der Genotyp B3.13 in Milchviehbetrieben zirkuliert und zu sporadischen humanen Infektionen führt, sind in Europa vorrangig Geflügel und Wildvögel von der Klade 2.3.4.4b betroffen.

Risikoeinschätzung für Deutschland

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bewertet die aktuelle Gefährdungslage (Stand Oktober 2025) wie folgt:

SzenarioRisikoeinschätzung
Eintrag und Verbreitung in WildvogelpopulationenHoch
Eintrag in Geflügelhaltungen/Zoos durch WildvögelHoch
Verschleppung zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche)Moderat
Eintrag durch Lebendgeflügelabgabe (Reisegewerbe/Ausstellungen)Moderat
Unerkanntes Zirkulieren in WassergeflügelhaltungenModerat
Eintrag des US-Stammes (B3.13) in deutsche RinderbeständeSehr gering
Infektion von Wiederkäuern mit europäischen H5-StämmenSehr gering

Wiederkäuer und Säugetiere

Obwohl in den USA Übertragungen auf Rinder (Milchkühe) und Hauskatzen stattfinden, ist das Risiko für deutsche Rinderbestände sehr gering. Es werden weder Rohmilch noch lebende Rinder aus den USA importiert. Eine Infektion des Euters mit europäischen HPAIV H5-Stämmen ist theoretisch möglich, in der Praxis jedoch extrem selten.

Empfehlungen und Maßnahmen

Um den Schutz von Geflügel und anderen Tieren zu gewährleisten, gelten folgende Kernempfehlungen:

  • Biosicherheit: Konsequente Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen.
  • Meldepflicht: Häufungen von Todesfällen oder unklare neurologische Symptome bei Tieren müssen der Veterinärbehörde gemeldet werden.
  • Quarantäne: Einhaltung einer Quarantänezeit von 3 Tagen vor dem Betreten einer Geflügelhaltung (besonders relevant für Personal von Wildtierauffangstationen).
  • Diagnostik bei Säugetieren: Bei Ausbrüchen in Geflügelhaltungen sollen Kontaktsäugetiere (Wiederkäuer, Schweine, Hunde, Katzen) getestet werden.
  • Milchuntersuchung: Bei Wiederkäuern mit Mastitiden unklarer Ätiologie oder unspezifischen Symptomen (Fieber, reduzierte Milchleistung, verfärbte Milch) sollte die Milch auf HPAIV H5 untersucht werden.

💡Praxis-Tipp

Denken Sie bei unklaren Mastitiden oder plötzlichem Milchrückgang bei Rindern, Schafen oder Ziegen differenzialdiagnostisch an eine HPAIV H5-Infektion und veranlassen Sie eine Untersuchung der Milch.

Häufig gestellte Fragen

Das Risiko wird aktuell als sehr gering eingeschätzt, da keine lebenden Rinder oder Rohmilch aus den USA importiert werden und europäische Stämme Wiederkäuer nur extrem selten infizieren.
Bei Mastitiden unklarer Ätiologie, unspezifischen Symptomen wie Fieber und reduzierter Milchleistung sowie als Kontaktuntersuchung, wenn ein Ausbruch in einer gemischten Geflügelhaltung vorliegt.
Es wird eine strikte Quarantänezeit von 3 Tagen empfohlen, bevor nach dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. in Auffangstationen) eine Geflügelhaltung betreten wird.
Ja, bei Ausbrüchen in Geflügelhaltungen sollte in Abstimmung mit den Behörden auch eine Testung von Hunden und Katzen auf dem Betrieb erfolgen.

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