Varizellen-Ausbruch Asylunterkunft: RKI-Empfehlungen
Hintergrund
Das Robert Koch-Institut (RKI) adressiert das Vorgehen bei Varizellen-Ausbrüchen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende. Ein besonderer Fokus liegt auf der Herausforderung, wenn bei den Betroffenen kurz zuvor bereits eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) verabreicht wurde.
Lebendimpfstoffe wie MMR und Varizellen können grundsätzlich simultan gegeben werden. Erfolgt die Gabe nicht gleichzeitig, ist regulär ein Mindestabstand von vier Wochen einzuhalten. Eine Unterschreitung dieses Abstands kann die Immunantwort der zweiten Impfung durch Interferon-Ausschüttung und zelluläre Immunsuppression beeinträchtigen.
In Gemeinschaftsunterkünften ist bei einem Ausbruch der Kontakt zu Risikopersonen sehr wahrscheinlich und eine räumliche Abgrenzung schwierig. Daher erfordert diese Situation oft ein rasches Eingreifen mittels Riegelungsimpfungen, was zu Konflikten mit den regulären Impfabständen führen kann.
💡Praxis-Tipp
Wird eine Varizellen-Riegelungsimpfung ausnahmsweise weniger als 28 Tage nach einer MMR-Impfung verabreicht, ist mit einer reduzierten Wirksamkeit zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, diese Varizellen-Impfung nach Ablauf von mindestens vier Wochen zu wiederholen, um einen adäquaten Schutz aufzubauen.
Häufig gestellte Fragen
Laut RKI können beide Lebendimpfstoffe simultan verabreicht werden. Geschieht dies nicht, wird ein Mindestabstand von vier Wochen (28 Tagen) empfohlen, um den Impferfolg nicht zu gefährden.
Die Immunantwort auf die zweite Impfung kann deutlich reduziert sein. Studien zeigen ein dreifach höheres Risiko für ein Impfversagen der Varizellen-Impfung, wenn sie weniger als 28 Tage nach der MMR-Impfung erfolgt.
Ja, zur Prävention schwerer Verläufe kann laut Leitlinie unter individueller Risiko-Nutzen-Abwägung auch bei einem Abstand von unter 28 Tagen geimpft werden. Die Varizellen-Impfung muss in diesem Fall jedoch nach mindestens vier Wochen wiederholt werden.
Es wird empfohlen, bevorzugt Kinder zu impfen. Bei Erwachsenen und höheren Altersgruppen ist die Wahrscheinlichkeit einer bereits bestehenden natürlichen Immunität sehr hoch.
Die Leitlinie empfiehlt die Impfung von ungeimpften Kontaktpersonen innerhalb von 5 Tagen nach der Exposition oder innerhalb von 3 Tagen nach Exanthembeginn beim Indexfall.
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Quelle: RKI: Frage zu Impfaktion-gegen-Varizellen-bei-Asylsuchenden (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.