Impfempfehlungen bei Kinderwunsch: STIKO-Leitlinie
Hintergrund
Die STIKO (Ständige Impfkommission) am Robert Koch-Institut (RKI) formuliert spezifische Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch. Ziel ist es, einen optimalen Immunschutz bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft aufzubauen.
Ein vollständiger Impfschutz vor der Konzeption schützt nicht nur die werdende Mutter vor schweren Infektionsverläufen, sondern verhindert auch kongenitale Infektionen und Komplikationen beim Fötus. Besonders bei Lebendimpfstoffen ist das Timing entscheidend, da diese während der Schwangerschaft in der Regel kontraindiziert sind.
💡Praxis-Tipp
Ein wichtiger Hinweis der Leitlinie betrifft den Umgang mit versehentlichen Lebendimpfungen in der Frühschwangerschaft. Obwohl ein Sicherheitsabstand von einem Monat zur Konzeption empfohlen wird, stellt eine Unterschreitung dieses Intervalls oder eine akzidentelle Impfung keine zwingende Gefahr dar, da bisher keine fetalen Schädigungen dokumentiert wurden.
Häufig gestellte Fragen
Die STIKO empfiehlt nach Lebendimpfungen wie Röteln, Masern oder Varizellen einen Abstand von mindestens einem Monat bis zum Eintritt einer Schwangerschaft.
Laut Leitlinie sind bei einer versehentlichen Lebendimpfung in der Frühschwangerschaft bisher keine fetalen Schädigungen bekannt geworden. Es wird lediglich aus theoretischen Überlegungen ein präkonzeptioneller Sicherheitsabstand empfohlen.
Eine serologische Kontrolle ist laut STIKO nicht erforderlich, wenn bereits zwei Impfungen gegen Röteln dokumentiert sind. Dies gilt unabhängig davon, ob monovalente, MR- oder MMR-Impfstoffe verwendet wurden.
Die STIKO empfiehlt für Frauen unter 30 Jahren den mRNA-Impfstoff Comirnaty. Frauen ab 30 Jahren können laut Leitlinie entweder mit Comirnaty oder Spikevax geimpft werden.
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Quelle: RKI: Kinderwunsch (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.