Rhabdomyolyse unter Zoledronsäure: Diagnostik und Labor
Hintergrund
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berichtet über einen Fall von Rhabdomyolyse im Zusammenhang mit der Gabe von Zoledronsäure (Zometa). Zoledronsäure gehört zur Wirkstoffklasse der Bisphosphonate und wirkt über eine Hemmung der Knochenresorption.
Das Medikament ist primär zur Prävention skelettbezogener Komplikationen bei Patienten mit fortgeschrittenen, auf das Skelett ausgedehnten Tumorerkrankungen zugelassen. Eine weitere Indikation stellt die Behandlung der tumorinduzierten Hyperkalzämie dar.
Zu den bekannten und häufigen unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) nach intravenöser Gabe zählen grippeähnliche Symptome wie Knochenschmerzen, Fieber und Müdigkeit. Als schwerwiegende Komplikation ist zudem die Kieferosteonekrose bekannt.
💡Praxis-Tipp
Die AkdÄ weist darauf hin, dass bei einer akuten Verschlechterung des Allgemeinzustandes mit Fieber und Rückenschmerzen nach der Gabe von Zoledronsäure an eine Rhabdomyolyse gedacht werden sollte. Es wird betont, in solchen Fällen umgehend die entsprechenden Laborparameter (CK, Myoglobin) zu bestimmen und bei Bestätigung eine intensivmedizinische Überwachung sowie eine forcierte Diurese einzuleiten.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ kommt es nach intravenöser Gabe am häufigsten zu grippeähnlichen Symptomen wie Knochenschmerzen, Fieber, Müdigkeit und Frösteln. Gelegentlich werden auch Arthralgien und Myalgien beobachtet.
Der Fallbericht beschreibt eine akute Verschlechterung des Allgemeinzustandes mit Fieber, Rückenschmerzen und psychomotorischer Unruhe etwa zwölf Stunden nach der Infusion. Laborchemisch zeigen sich stark erhöhte Werte für Myoglobin, CK und LDH.
In dem von der AkdÄ geschilderten Fall führte eine intensivmedizinische Überwachung in Kombination mit einer forcierten Diurese zu einer Besserung des Patientenzustandes.
Gemäß dem Bericht handelt es sich um eine sehr seltene unerwünschte Arzneimittelwirkung, die bis zu diesem Zeitpunkt in der Literatur nicht beschrieben war. Es existieren jedoch weitere Verdachtsfälle im deutschen Spontanmeldesystem.
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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Rhabdomyolyse unter Zoledronsäure (AkdÄ, 2010). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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