AkdÄ2016

Osteonekrosen durch Bisphosphonate: AkdÄ-Warnung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Bekanntgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2016 thematisiert das Risiko von Osteonekrosen unter antiresorptiver Therapie. Betroffen sind Patienten, die mit Bisphosphonaten oder dem monoklonalen Antikörper Denosumab behandelt werden.

Diese Medikamente kommen primär bei Osteoporose, skelettbezogenen Tumorerkrankungen und tumorinduzierter Hyperkalzämie zum Einsatz. Je nach Indikation variieren die verwendeten Wirkstoffe, die Applikationsform und die kumulative Dosis erheblich.

Während Kieferosteonekrosen (ONJ) bereits seit 2003 als schwerwiegende Komplikation bekannt sind, rücken zunehmend auch Osteonekrosen des äußeren Gehörgangs (ONEAC) in den Fokus. Die AkdÄ weist darauf hin, dass diese seltene Nebenwirkung im klinischen Alltag oft übersehen wird.

Empfehlungen

Risikofaktoren und Inzidenz

Laut AkdÄ hängt das Risiko für eine Osteonekrose stark von der Indikation und dem verwendeten Präparat ab. Bei Tumorpatienten unter hochdosierter, parenteraler Therapie liegt die Inzidenz für eine Kieferosteonekrose bei bis zu 12 Prozent.

Bei Osteoporose-Patienten ist das Risiko mit 0,001 bis 0,15 Prozent pro Behandlungsjahr deutlich geringer. Als wesentliche Risikofaktoren für die Entstehung einer Osteonekrose werden genannt:

  • Hochpotente Wirkstoffe (z. B. Zoledronsäure, Pamidronsäure, Denosumab)

  • Parenterale und häufige Verabreichung sowie eine hohe kumulative Dosis

  • Chirurgische Eingriffe am Kiefer und schlechte Mundhygiene

  • Begleitmedikation mit Glukokortikoiden oder antiangiogenen Arzneimitteln

Osteonekrosen des äußeren Gehörgangs (ONEAC)

Die Bekanntgabe definiert die ONEAC als freiliegenden, avitalen Knochen im äußeren Gehörgang, der länger als acht Wochen persistiert. Eine vorangegangene Bestrahlungstherapie in dieser Region muss anamnestisch ausgeschlossen sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass minimale Verletzungen, beispielsweise durch die Reinigung mit Wattestäbchen, die Entstehung begünstigen können. Bei folgenden Symptomen unter antiresorptiver Therapie sollte differenzialdiagnostisch an eine ONEAC gedacht werden:

  • Ohrenschmerzen

  • Ausfluss aus den Ohren

  • Zeichen chronischer Ohrentzündungen

Diagnostik und Management

Zur Diagnosesicherung einer ONEAC ist laut AkdÄ eine Gewebebiopsie unumgänglich, um einen malignen Prozess auszuschließen. Differenzialdiagnostisch müssen ein Cholesteatom, eine maligne Otitis externa oder ein Malignom des Schläfenknochens bedacht werden.

Die Behandlung der ONEAC besteht in den publizierten Fällen aus chirurgischer Sanierung sowie lokaler oder systemischer Antibiotikagabe. Es wird betont, dass ein Absetzen der Bisphosphonate aufgrund der jahrelangen Halbwertszeit im Knochen von zweifelhaftem Nutzen ist.

Bei Tumorpatienten wird ausdrücklich davor gewarnt, Bisphosphonate oder Denosumab ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt abzusetzen. Ein eigenmächtiges Absetzen bei Tumorhyperkalzämie kann lebensbedrohliche Folgen haben.

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💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ warnt davor, bei Verdacht auf eine Osteonekrose die antiresorptive Therapie bei Tumorpatienten eigenmächtig zu beenden, da dies bei einer Tumorhyperkalzämie lebensbedrohlich sein kann. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Osteonekrosen des äußeren Gehörgangs (ONEAC) in der HNO-Heilkunde oft fälschlicherweise als Cholesteatom fehlinterpretiert werden. Bei freiliegendem Knochen im Gehörgang und unauffälliger Biopsie sollte stets die Medikamentenanamnese bezüglich Bisphosphonaten und Denosumab geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut AkdÄ äußert sich eine Osteonekrose des äußeren Gehörgangs (ONEAC) durch Ohrenschmerzen, Ausfluss aus den Ohren oder Zeichen einer chronischen Ohrentzündung. Auch asymptomatische Zufallsbefunde sind möglich.

Die Diagnose erfordert den Nachweis von freiliegendem, avitalem Knochen im Gehörgang, der länger als acht Wochen persistiert. Zudem ist eine Gewebebiopsie zwingend erforderlich, um eine maligne Ursache auszuschließen.

Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei hochpotenten Bisphosphonaten wie Zoledronsäure und Pamidronsäure sowie dem Antikörper Denosumab. Eine parenterale Gabe und hohe kumulative Dosen steigern das Risiko zusätzlich.

Die AkdÄ weist darauf hin, dass ein Absetzen bei einer ONEAC aufgrund der jahrelangen Speicherung der Bisphosphonate im Knochen von zweifelhaftem Nutzen ist. Bei Tumorpatienten darf ein Absetzen wegen der Gefahr einer lebensbedrohlichen Hyperkalzämie nur in enger ärztlicher Rücksprache erfolgen.

In Fallserien lag die Latenzzeit zwischen der ersten Medikamentengabe und der Diagnose einer ONEAC zwischen 4,5 und 9 Jahren. In einigen Fällen trat die Komplikation erst nach bis zu 10 Jahren auf.

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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Osteonekrosen des Kieferknochens und des äußeren Gehörgangs unter Therapie mit Bisphosphonaten und Denosumab („UAW-News International“) (AkdÄ, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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