Kieferosteonekrose: Risiken unter Bisphosphonaten
Hintergrund
Die Bekanntgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2016 thematisiert das Risiko von Osteonekrosen unter antiresorptiver Therapie. Betroffen sind Patienten, die mit Bisphosphonaten oder dem monoklonalen Antikörper Denosumab behandelt werden.
Diese Medikamente kommen primär bei Osteoporose, skelettbezogenen Tumorerkrankungen und tumorinduzierter Hyperkalzämie zum Einsatz. Je nach Indikation variieren die verwendeten Wirkstoffe, die Applikationsform und die kumulative Dosis erheblich.
Während Kieferosteonekrosen (ONJ) bereits seit 2003 als schwerwiegende Komplikation bekannt sind, rücken zunehmend auch Osteonekrosen des äußeren Gehörgangs (ONEAC) in den Fokus. Die AkdÄ weist darauf hin, dass diese seltene Nebenwirkung im klinischen Alltag oft übersehen wird.
💡Praxis-Tipp
Die AkdÄ warnt davor, bei Verdacht auf eine Osteonekrose die antiresorptive Therapie bei Tumorpatienten eigenmächtig zu beenden, da dies bei einer Tumorhyperkalzämie lebensbedrohlich sein kann. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Osteonekrosen des äußeren Gehörgangs (ONEAC) in der HNO-Heilkunde oft fälschlicherweise als Cholesteatom fehlinterpretiert werden. Bei freiliegendem Knochen im Gehörgang und unauffälliger Biopsie sollte stets die Medikamentenanamnese bezüglich Bisphosphonaten und Denosumab geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ äußert sich eine Osteonekrose des äußeren Gehörgangs (ONEAC) durch Ohrenschmerzen, Ausfluss aus den Ohren oder Zeichen einer chronischen Ohrentzündung. Auch asymptomatische Zufallsbefunde sind möglich.
Die Diagnose erfordert den Nachweis von freiliegendem, avitalem Knochen im Gehörgang, der länger als acht Wochen persistiert. Zudem ist eine Gewebebiopsie zwingend erforderlich, um eine maligne Ursache auszuschließen.
Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei hochpotenten Bisphosphonaten wie Zoledronsäure und Pamidronsäure sowie dem Antikörper Denosumab. Eine parenterale Gabe und hohe kumulative Dosen steigern das Risiko zusätzlich.
Die AkdÄ weist darauf hin, dass ein Absetzen bei einer ONEAC aufgrund der jahrelangen Speicherung der Bisphosphonate im Knochen von zweifelhaftem Nutzen ist. Bei Tumorpatienten darf ein Absetzen wegen der Gefahr einer lebensbedrohlichen Hyperkalzämie nur in enger ärztlicher Rücksprache erfolgen.
In Fallserien lag die Latenzzeit zwischen der ersten Medikamentengabe und der Diagnose einer ONEAC zwischen 4,5 und 9 Jahren. In einigen Fällen trat die Komplikation erst nach bis zu 10 Jahren auf.
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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Osteonekrosen des Kieferknochens und des äußeren Gehörgangs unter Therapie mit Bisphosphonaten und Denosumab („UAW-News International“) (AkdÄ, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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