Bisphosphonate und Kiefernekrosen: BfArM-Warnung
Hintergrund
Bisphosphonate werden zunehmend zur Behandlung der Osteoporose, bei tumorinduzierter Hyperkalzämie, Morbus Paget sowie bei Osteolysen durch Knochenmetastasen eingesetzt. Im Jahr 2003 wurde erstmals ein möglicher Zusammenhang zwischen dieser Wirkstoffgruppe und dem Auftreten von Osteonekrosen des Kiefers beschrieben.
Das klinische Bild zeigt typischerweise schmerzhafte, schlecht heilende Läsionen mit freiliegendem Kieferknochen, wobei der Unterkiefer häufiger betroffen ist als der Oberkiefer. Konservative oder chirurgische Maßnahmen führen laut Berichten oft nicht zu einer dauerhaften Sanierung.
Als mögliche pathogenetische Mechanismen werden die hemmende Wirkung der Bisphosphonate auf den physiologischen Knochenumbau sowie deren anti-angiogenetische Eigenschaften diskutiert.
Empfehlungen
Die Sicherheitswarnung des BfArM formuliert folgende zentrale Hinweise für den klinischen Alltag:
Risikofaktoren und betroffene Wirkstoffe
Ein kausaler Zusammenhang ist laut BfArM noch nicht abschließend gesichert, da viele betroffene Personen zusätzliche Risikofaktoren aufweisen. Es wird vermutet, dass Kiefernekrosen bevorzugt bei einer bestehenden Prädisposition auftreten.
| Kategorie | Beschriebene Faktoren laut BfArM |
|---|---|
| Grunderkrankungen | Solide Tumoren mit Knochenmetastasen, Multiples Myelom |
| Begleittherapien | Chemotherapie, Radiotherapie, Steroidtherapie |
| Auslösende Ereignisse | Zahnmedizinische Eingriffe (z.B. Zahnextraktionen) |
| Besonders betroffene Wirkstoffe | Intravenöses Pamidronat (z.B. Aredia®), Zoledronat (z.B. Zometa®) |
Zahnmedizinische Prophylaxe und Intervention
Das BfArM betont die Wichtigkeit der interdisziplinären Kommunikation, da Betroffene oft zahnärztliche Hilfe suchen, ohne dass die Bisphosphonat-Medikation dort bekannt ist. Es werden folgende präventive Maßnahmen empfohlen:
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Vor Beginn einer Bisphosphonat-Therapie sollte eine zahnärztliche Untersuchung erfolgen.
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Notwendige zahnärztliche Behandlungen sollten vor Therapiebeginn abgeschlossen werden.
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Unter laufender Therapie sind zahnmedizinische Eingriffe auf das erforderliche Minimum zu begrenzen, insbesondere bei Vorliegen weiterer Risikofaktoren.
Meldung von Verdachtsfällen
Es wird darum gebeten, alle Verdachtsfälle von Knochennekrosen unter Bisphosphonaten an das BfArM oder die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden.
💡Praxis-Tipp
Das BfArM weist darauf hin, dass zahnmedizinische Eingriffe wie Zahnextraktionen häufig als Auslöser für eine Kiefernekrose unter Bisphosphonaten fungieren. Es wird daher dringend angeraten, den Zahnstatus der behandelten Personen bereits vor der ersten Bisphosphonat-Gabe zu sanieren und Zahnärzte aktiv über die laufende Medikation zu informieren.
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM traten die meisten gemeldeten Fälle unter den intravenös verabreichten Wirkstoffen Pamidronat (z.B. Aredia®) und Zoledronat (Zometa®) auf. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch orale Bisphosphonate zur Osteoporosetherapie dieses Risiko bergen.
Das typische klinische Bild zeigt schmerzhafte, nicht heilende Läsionen im Mundraum. Dabei liegt häufig der Knochen des Unterkiefers oder seltener des Oberkiefers frei.
Das BfArM empfiehlt, zahnmedizinische Eingriffe unter einer laufenden Bisphosphonat-Therapie auf das absolute Minimum zu begrenzen. Dies gilt insbesondere, wenn zusätzliche Risikofaktoren wie eine Chemo- oder Steroidtherapie vorliegen.
Ein erhöhtes Risiko wird bei Personen mit malignen soliden Tumoren oder Multiplem Myelom beschrieben. Zusätzliche Begleittherapien wie Chemotherapie, Bestrahlung oder Steroidgaben erhöhen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Nekrose weiter.
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Quelle: Bisphosphonate und Knochennekrosen (BfArM, 2005). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.