AWMFS32012Psychosomatik

Psychosoziale Betreuung bei Organtransplantation: Leitlinie

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die AWMF S3-Leitlinie (2022) behandelt die psychosoziale Diagnostik und Behandlung von Personen vor und nach einer Organtransplantation. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und den Transplantationserfolg durch die Adressierung psychosozialer Faktoren zu sichern.

Der Transplantationsprozess ist in verschiedene Phasen unterteilt, die jeweils spezifische emotionale und verhaltensbezogene Anpassungsleistungen erfordern. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unter Einbezug von Mental Health Professionals (MHP) wird als essenziell erachtet.

Neben der Behandlung von komorbiden psychischen Störungen liegt ein besonderer Fokus auf der Förderung der Adhärenz und der Begleitung von Lebendspendern. Letztere bedürfen aufgrund des fehlenden eigenen medizinischen Nutzens eines besonderen Schutzes.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie betont, dass eine festgestellte psychische Störung oder eine Adipositas (BMI ≥ 30) per se kein grundsätzliches Ausschlusskriterium für die Aufnahme in die Transplantationswarteliste darstellen sollte.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird empfohlen, dass die Evaluation vor der Aufnahme in die Warteliste durch einen Mental Health Professional erfolgt. Dies sollte in Form eines systematischen klinisch-diagnostischen Interviews geschehen.

Die Leitlinie stellt fest, dass Adipositas (BMI ≥ 30) per se keinen Ausschluss von der Listung begründen sollte. Es wird jedoch eine regelmäßige Gewichtskontrolle empfohlen.

Es wird eine Kombination verschiedener Messmethoden empfohlen, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Dazu gehören Medikamentenspiegel im Blut, Interviews, validierte Fragebögen und elektronische Medikamentenboxen.

Gemäß der Leitlinie sollen Personen, die sich in einer kontrollierten Opiatsubstitutionsbehandlung befinden, nicht allein aufgrund dieser Substitution von der psychosozialen Evaluation ausgeschlossen werden.

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Quelle: S3-Leitlinie Umgang mit Patienten mit nicht-spezifischen, funktionellen und somatoformen Körperbeschwerden (AWMF, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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