Ökonomie der Antibiotikatherapie: PEG S2k-Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: PEG|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die S2k-Leitlinie der Paul-Ehrlich-Gesellschaft (PEG) befasst sich mit den ökonomischen Effekten der antiinfektiven Therapie bei bakteriellen Erkrankungen. Laut Leitlinie gehen klinische Vorteile, wie eine verkürzte Verweildauer oder ein verbessertes Überleben, in der Regel mit ökonomischen Vorteilen einher. Da in den meisten europäischen Ländern Diagnosis-Related Groups (DRG) zur Vergütung eingesetzt werden, sind Strategien, die den Krankenhausaufenthalt verlängern, wirtschaftlich ungünstig. Die Leitlinie betont, dass reine Arzneimittelkosten meist nur etwa vier Prozent der Krankenhauskosten ausmachen, weshalb die Reduktion der Verweildauer im Vordergrund steht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass zunehmende Antibiotika-Resistenzen einen erheblichen direkten und volkswirtschaftlichen Schaden verursachen.

Empfehlungen

Die PEG S2k-Leitlinie spricht für verschiedene diagnostische und therapeutische Strategien Empfehlungen aus, um sowohl das klinische als auch das ökonomische Outcome zu verbessern. Es wird eine starke Empfehlung (Empfehlungsgrad A) für die Einhaltung von Leitlinien ausgesprochen, da eine inadäquate Initialtherapie mit höherer Sterblichkeit und höheren Kosten verbunden ist. Ebenfalls mit einer starken Empfehlung (A) wird die Berücksichtigung der lokalen Resistenzlage sowie des patientenindividuellen Risikos für multiresistente Erreger versehen. Zu den Risikofaktoren zählen laut Leitlinie unter anderem vorangegangene Antibiotikatherapien, chronische Immunsuppression und Nierenversagen. Für die Implementierung von Antibiotic Stewardship Programmen (ABS) gibt die Leitlinie aufgrund sehr guter Evidenz eine starke Empfehlung (A) ab. Auch die Sequenztherapie, also die frühzeitige Umstellung von einer parenteralen auf eine orale Gabe, sowie die De-Eskalation der Therapie bei Vorliegen mikrobiologischer Befunde erhalten eine starke Empfehlung (A). Eine mittlere Empfehlung (Empfehlungsgrad B) wird für den Einsatz schneller Diagnostikverfahren wie Realtime PCR oder MALDI-TOF ausgesprochen. Weiterhin empfiehlt die Leitlinie das Therapeutische Drug Monitoring (TDM) mit Empfehlungsgrad B, insbesondere bei Vancomycin oder der prolongierten Gabe von Beta-Lactam-Antibiotika. Schließlich wird die Analyse und Optimierung von Prozesskosten durch klinische Behandlungspfade und Standard Operating Procedures (SOP) mit einer Empfehlung des Grads B bewertet.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Gemäß der Leitlinie ist bei der Auswahl von Antiinfektiva auch der Personalaufwand pro Applikation zu berücksichtigen, weshalb der Einsatz von Fertigpräparaten und die Reduktion der Applikationshäufigkeit als prozessoptimierend beschrieben werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut PEG S2k-Leitlinie ist eine inadäquate Therapie nicht nur mit einer erheblich höheren Sterblichkeit, sondern meist auch mit höheren Kosten und einer verlängerten Krankenhausverweildauer verbunden.

Die Leitlinie beschreibt, dass eine frühzeitige Umstellung auf orale Arzneiformen die Krankenhausverweildauer signifikant verkürzen kann, was im DRG-System erhebliche ökonomische Vorteile bietet, und zudem infusionsbedingte Infektionsrisiken senkt.

Nach aktueller Leitlinienempfehlung soll eine De-Eskalation erfolgen, wenn spezifische mikrobiologische Befunde vorliegen und der Patient klinisch gut auf die initiale Therapie angesprochen hat.

Die Leitlinie hält fest, dass Arzneimittelkosten im Allgemeinen nur etwa vier Prozent der Gesamtkosten im Krankenhaus ausmachen und somit hinter den Kosten zurücktreten, die durch eine längere Verweildauer entstehen.

Die Autoren der Leitlinie sprechen eine starke Empfehlung (A) für ABS-Programme aus, da für deren klinischen und ökonomischen Nutzen eine sehr gute Evidenz vorliegt.

Quelle: PEG S2k Kalkulierte parenterale Initialtherapie - Ökonomische Aspekte (PEG). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Fehler in dieser Zusammenfassung melden

Verwandte Leitlinien