Paracetamol: Mengenbeschränkte Abgabe und Verordnung
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2020-22 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) greift ein Informationsschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf. Hintergrund ist die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung während der COVID-19-Pandemie.
Zu Beginn der Pandemie kam es zu einer stark erhöhten Nachfrage nach fiebersenkenden und schmerzstillenden Medikamenten. Um drohende Versorgungsengpässe bei Paracetamol-haltigen Arzneimitteln zu vermeiden, wurden spezifische Vorgaben zur Verordnung und Abgabe formuliert.
Diese Zusammenfassung basiert auf der kurzen Mitteilung der AkdÄ und fasst die wesentlichen Restriktionen für Ärzte und Apotheken zusammen.
💡Praxis-Tipp
Die AkdÄ weist nachdrücklich darauf hin, dass die Verordnung von Paracetamol in Zeiten von Lieferengpässen nicht routinemäßig, sondern erst nach Prüfung therapeutischer Alternativen erfolgen soll. Es wird empfohlen, auf Vorratsverschreibungen zu verzichten und strikt nur die für den akuten Bedarf notwendige Packungsgröße zu rezeptieren.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ erfolgte die Beschränkung durch das BMG, um Versorgungsengpässe bei Paracetamol-haltigen Arzneimitteln während der COVID-19-Pandemie zu vermeiden.
Die Mitteilung empfiehlt, verschreibungspflichtiges Paracetamol nur nach strenger Prüfung therapeutischer Alternativen zu verordnen. Zudem sollen ausschließlich medizinisch notwendige Packungsgrößen rezeptiert werden.
Ja, jedoch wird Apotheken empfohlen, im Vorfeld therapeutische Alternativen zu prüfen. Die Abgabe soll laut AkdÄ strikt auf Mengen beschränkt werden, die für den akuten Behandlungsfall erforderlich sind.
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Quelle: AkdÄ: AMK informiert: Schreiben des BMG zur mengenbeschränkten Abgabe vom Paracetamol. (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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