UAW-Meldung durch Patienten: Meldewege und Verfahren
Hintergrund
Die Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) ist ein zentraler Baustein der Arzneimittelsicherheit und Pharmakovigilanz. Um das Meldesystem zu stärken und die Datengrundlage zu verbessern, wurde der Meldeprozess für Bürgerinnen und Bürger überarbeitet.
Diese Zusammenfassung basiert auf der Drug Safety Mail 2018-59 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Sie informiert über die vereinfachten Meldewege für Betroffene und deren Angehörige an die zuständigen Bundesoberbehörden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) stellen hierfür eine modernisierte und barrierefreie Infrastruktur zur Verfügung.
💡Praxis-Tipp
Die AkdÄ betont ausdrücklich, dass die eigenständige Meldung einer Nebenwirkung durch den Patienten einen notwendigen Arztbesuch nicht ersetzt. Es wird empfohlen, Patienten bei der Aufklärung über UAWs auf das Meldeportal hinzuweisen, gleichzeitig aber die Wichtigkeit der ärztlichen Abklärung bei neu aufgetretenen Symptomen zu unterstreichen.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ können Betroffene oder Angehörige Verdachtsfälle von Nebenwirkungen direkt über die Webseite nebenwirkungen.pei.de melden. Die Meldung geht an das BfArM oder das PEI.
Ja, die AkdÄ weist darauf hin, dass Betroffene oder ihre Angehörigen über die neue Webseite auf Wunsch auch anonyme Meldungen abgeben können.
Für Ärztinnen und Ärzte stehen weiterhin die etablierten Wege über die Website der AkdÄ zur Verfügung. Alternativ kann der Berichtsbogen aus dem Deutschen Ärzteblatt genutzt werden.
Die Meldungen der Bürger werden laut AkdÄ direkt an die Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen weitergeleitet.
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Quelle: AkdÄ: Information von BfArM und PEI: Betroffene oder ihre (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
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