Opioidbezogene Störungen: OAT und Entzugsbehandlung
Hintergrund
Die AWMF S3-Leitlinie zu opioidbezogenen Störungen liefert evidenzbasierte Empfehlungen für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge. Opioidabhängigkeit wird als schwere, chronisch verlaufende Krankheit mit hoher Morbidität und Mortalität eingestuft.
Ziel der Leitlinie ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der interdisziplinären Kooperation. Dabei wird betont, dass eine substitutionsgestützte Behandlung für die Mehrheit die Therapie der Wahl darstellt.
Zentrale Behandlungsziele umfassen die Sicherstellung des Überlebens, die Stabilisierung des Gesundheitszustandes sowie die Reduktion des Konsums illegaler Opioide. Auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird als wichtiges Ziel definiert.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist nachdrücklich darauf hin, dass die individuelle Toleranz gegenüber Opioiden nach einem (Teil-)Entzug deutlich vermindert ist. Es wird empfohlen, Betroffene darüber aufzuklären, dass im Falle eines Rückfalls ein stark erhöhtes Risiko für eine lebensbedrohliche Überdosierung besteht. Dies gilt insbesondere nach Aufenthalten in Haft oder nach Entwöhnungsbehandlungen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie sollen Methadon, Buprenorphin, Buprenorphin/Naloxon, retardiertes Morphin oder Diamorphin eingesetzt werden. Auch Levomethadon kann gleichberechtigt zu D,L-Methadon erwogen werden.
Es wird empfohlen, den Entzug von einem OAT-Medikament oder illegalen Opioiden langsam ausschleichend durchzuführen. Dies dient laut Leitlinie dazu, eine höhere Retention in der Behandlung zu erreichen und das Rückfallrisiko zu minimieren.
Die Leitlinie empfiehlt, bei ungenügender Reduktion des Konsums illegaler Opioide eine Dosisanpassung zu prüfen. Alternativ sollte ein Wechsel des OAT-Medikaments erwogen und angeboten werden.
Es wird der Einsatz von psychosozialen Interventionen wie der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) oder dem Kontingenzmanagement begleitend zur OAT empfohlen. Diese Maßnahmen dienen der Rückfallprophylaxe und der Verbesserung der Haltequote.
Die Leitlinie empfiehlt, Schwangere ausführlich über die Risiken und Nutzen einer OAT im Vergleich zu einer Entwöhnungsbehandlung aufzuklären. Die Eindosierung und Anpassung von Opioid-Agonisten soll dieser Personengruppe explizit angeboten werden.
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Quelle: S3-Leitlinie Opioidbezogene Störungen (AWMF, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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