Medikamentenbezogene Störungen: Diagnostik und Therapie
Hintergrund
Die S3-Leitlinie der DGPPN und DG-Sucht befasst sich mit der Diagnostik und Therapie medikamentenbezogener Störungen. Dies umfasst den schädlichen Gebrauch sowie die Abhängigkeit von primär medizinisch indizierten Arzneimitteln.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterscheidung zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehlgebrauch und einer manifesten Abhängigkeitsentwicklung. Die Leitlinie betont, dass die Übergänge oft fließend sind und eine interdisziplinäre Beurteilung erfordern.
Zu den besonders relevanten Substanzgruppen zählen Opioidanalgetika, Benzodiazepine, Z-Substanzen, Gabapentinoide, nicht opioide Analgetika sowie Stimulanzien. Für diese Gruppen werden spezifische Risikofaktoren und Entzugsstrategien definiert.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist darauf hin, dass bei der Diagnostik einer Opioidabhängigkeit das alleinige Auftreten von Toleranzentwicklung und Entzugssymptomen bei einer medizinisch indizierten Schmerztherapie nicht ausreicht. Es wird betont, dass für die Diagnose einer Abhängigkeit zwingend psychische Kriterien wie Kontrollverlust oder ein starker Konsumdrang vorliegen müssen. Zudem wird empfohlen, bei unklaren Schmerzzunahmen unter Opioidtherapie an eine opioidinduzierte Hyperalgesie zu denken.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt eine schrittweise Dosisreduktion, die sich über Wochen bis Monate erstrecken kann. Es wird angeraten, die Reduktion zum Ende der Behandlung in kleineren Schritten durchzuführen und gegebenenfalls auf mittel- oder langwirksame Präparate umzustellen.
Ein Übergebrauch liegt laut Leitlinie vor, wenn Triptane oder Kombinationsanalgetika an 10 oder mehr Tagen im Monat eingenommen werden. Bei nicht opioiden Monoanalgetika liegt die Grenze bei 15 oder mehr Tagen im Monat.
Die Leitlinie beschreibt für Gabapentinoide ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, wobei dieses bei Pregabalin höher eingeschätzt wird als bei Gabapentin. Es wird empfohlen, die Verordnung bei Suchtpatienten besonders kritisch zu prüfen und ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen.
Es wird empfohlen, eine neue Diagnose einer komorbiden psychischen Erkrankung erst nach Abschluss der Entzugsbehandlung oder nach Abklingen der Intoxikation zu stellen. Für die Therapie wird ein integriertes Behandlungskonzept aus Sucht- und psychiatrischer Therapie favorisiert.
Laut Leitlinie kann in seltenen Fällen bei schwerer Abhängigkeit und Versagen aller anderen Maßnahmen eine Substitutionsbehandlung nach Paragraph 5 BtMVV erwogen werden. Dies erfordert jedoch, dass alle schmerz- und suchtmedizinischen Alternativen nachweislich ausgeschöpft sind.
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Quelle: S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen (DGPPN, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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