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Medikamentenbezogene Störungen: S3-Leitlinie DGPPN

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGPPN (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die S3-Leitlinie der DGPPN und DG-Sucht befasst sich mit der Diagnostik und Therapie medikamentenbezogener Störungen. Dies umfasst den schädlichen Gebrauch sowie die Abhängigkeit von primär medizinisch indizierten Arzneimitteln.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterscheidung zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehlgebrauch und einer manifesten Abhängigkeitsentwicklung. Die Leitlinie betont, dass die Übergänge oft fließend sind und eine interdisziplinäre Beurteilung erfordern.

Zu den besonders relevanten Substanzgruppen zählen Opioidanalgetika, Benzodiazepine, Z-Substanzen, Gabapentinoide, nicht opioide Analgetika sowie Stimulanzien. Für diese Gruppen werden spezifische Risikofaktoren und Entzugsstrategien definiert.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert spezifische Empfehlungen für den Umgang mit medikamentenbezogenen Störungen.

Diagnostik und Prävention

Laut Leitlinie soll bei der Verordnung von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotenzial die Indikation regelmäßig kritisch überprüft werden. Bei gesetzlich Krankenversicherten wird davon abgeraten, auf Privatrezepte auszuweichen.

Für die Diagnostik werden folgende Schritte empfohlen:

  • Interdisziplinäre Beurteilung bei unsicherer diagnostischer Einordnung.

  • Erhebung bestehender psychischer und somatischer Komorbiditäten.

  • Laborchemische Analysen (Blut, Urin, Haare) bei konkretem Verdacht auf Beikonsum.

Therapie und Entzug

Die Leitlinie empfiehlt grundsätzlich, Therapieziele individuell zu vereinbaren und regelmäßig zu überprüfen. Ein abrupter Entzug wird meist nicht empfohlen.

Für die Entzugsbehandlung gelten folgende Prinzipien:

  • Opioide: Langsames Ausschleichen, bei Abhängigkeitssyndrom als qualifizierter Entzug in einer suchtmedizinischen Einrichtung.

  • Benzodiazepine: Schrittweise Dosisreduktion, gegebenenfalls nach Umstellung auf mittel- oder langwirksame Präparate.

  • Gabapentinoide: Langsames Ausschleichen unter engmaschigem Monitoring.

  • Stimulanzien: Langsames, schrittweises Absetzen zur Vermeidung von Exazerbationen.

Psychosoziale Interventionen und Rehabilitation

Ein rein körperlicher Entzug stellt laut Leitlinie keine hinreichende Therapie dar. Es wird empfohlen, den Entzug durch psychosoziale Maßnahmen zu begleiten.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Techniken der motivierenden Gesprächsführung in der Motivationsphase.

  • Kognitive Verhaltenstherapie und Psychoedukation während der Entzugsphase.

  • Nahtlose Vermittlung in eine medizinische Rehabilitation für Abhängigkeitserkrankte.

Spezifische Indikationen

Bei nicht opioiden Analgetika und Triptanen warnt die Leitlinie vor dem Übergebrauch. Es wird empfohlen, Betroffene darauf hinzuweisen, diese Medikamente an maximal 10 Tagen im Monat anzuwenden.

Bei schwerer Opioidabhängigkeit und Versagen aller schmerz- und suchtmedizinischen Maßnahmen kann gemäß Leitlinie die Indikation für eine Substitutionsbehandlung nach Paragraph 5 BtMVV geprüft werden.

Dosierung

Die Leitlinie stellt eine Äquivalenztabelle zur Orientierung bei der Umstellung oder Entzugsbehandlung von Opioiden zur Verfügung.

OpioidÄquivalenzdosis zu Morphin (oral) pro TagKommentar
Buprenorphin (sublingual)1 : 50-750,8 mg Buprenorphin entspricht 40-60 mg Morphin
Fentanyl (transdermal)1 : 10012 Mikrogramm/h Fentanyl entspricht ca. 40 mg Morphin
Hydromorphon (oral)1 : 3-5Abweichendes Verhältnis in Fachinformation möglich
Methadon (Razemat, oral)1 : 2,5-20Große interindividuelle Schwankungsbreite
Oxycodon (oral)1 : 220 mg Oxycodon entsprechen 40 mg Morphin
Tapentadol (oral)2,5 : 1Gemäß LONTS-Leitlinie
Tilidin (oral)10 : 1400 mg Tilidin entsprechen 40 mg Morphin
Tramadol (oral)5-10 : 1150-300 mg Tramadol entsprechen 30 mg Morphin

Kontraindikationen

Die Leitlinie formuliert spezifische Warnhinweise im Umgang mit bestimmten Substanzgruppen.

Es wird davor gewarnt, bei Personen mit komorbider Angsterkrankung Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine einzusetzen.

Bei der Verordnung von Gabapentinoiden wird auf das Risiko einer Atemdepression hingewiesen, insbesondere wenn diese in Kombination mit zentral dämpfenden Substanzen wie Opioiden eingenommen werden. Ein spezifisches Antidot für Gabapentinoide existiert nicht.

Zudem wird bei der Anwendung von Cannabinoid-haltigen Arzneimitteln primär der Einsatz von Rezeptur- und Fertigarzneimitteln empfohlen, die nicht inhalativ angewendet werden, um das Suchtpotenzial zu minimieren.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass bei der Diagnostik einer Opioidabhängigkeit das alleinige Auftreten von Toleranzentwicklung und Entzugssymptomen bei einer medizinisch indizierten Schmerztherapie nicht ausreicht. Es wird betont, dass für die Diagnose einer Abhängigkeit zwingend psychische Kriterien wie Kontrollverlust oder ein starker Konsumdrang vorliegen müssen. Zudem wird empfohlen, bei unklaren Schmerzzunahmen unter Opioidtherapie an eine opioidinduzierte Hyperalgesie zu denken.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt eine schrittweise Dosisreduktion, die sich über Wochen bis Monate erstrecken kann. Es wird angeraten, die Reduktion zum Ende der Behandlung in kleineren Schritten durchzuführen und gegebenenfalls auf mittel- oder langwirksame Präparate umzustellen.

Ein Übergebrauch liegt laut Leitlinie vor, wenn Triptane oder Kombinationsanalgetika an 10 oder mehr Tagen im Monat eingenommen werden. Bei nicht opioiden Monoanalgetika liegt die Grenze bei 15 oder mehr Tagen im Monat.

Die Leitlinie beschreibt für Gabapentinoide ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, wobei dieses bei Pregabalin höher eingeschätzt wird als bei Gabapentin. Es wird empfohlen, die Verordnung bei Suchtpatienten besonders kritisch zu prüfen und ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen.

Es wird empfohlen, eine neue Diagnose einer komorbiden psychischen Erkrankung erst nach Abschluss der Entzugsbehandlung oder nach Abklingen der Intoxikation zu stellen. Für die Therapie wird ein integriertes Behandlungskonzept aus Sucht- und psychiatrischer Therapie favorisiert.

Laut Leitlinie kann in seltenen Fällen bei schwerer Abhängigkeit und Versagen aller anderen Maßnahmen eine Substitutionsbehandlung nach Paragraph 5 BtMVV erwogen werden. Dies erfordert jedoch, dass alle schmerz- und suchtmedizinischen Alternativen nachweislich ausgeschöpft sind.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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