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Impfungen bei Tumorpatienten: Leitlinie (Onkopedia)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf Onkopedia Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Infektionen sind eine Hauptursache für Morbidität und Mortalität bei Tumorpatienten; Impfungen bieten eine wirksame Prävention.
  • Nach einer autologen Stammzelltransplantation (ASZT) ist ein kompletter Neuaufbau des Impfschutzes erforderlich.
  • Lebendimpfstoffe sind bei akuten Leukämien sowie in den ersten 24 Monaten nach einer ASZT kontraindiziert.
  • Unter Anti-CD20-Antikörpertherapie sollen in den ersten 6 Monaten keine Impfungen durchgeführt werden.
  • Bei Therapie mit Checkpoint-Inhibitoren sollten alle erforderlichen Impfungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
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Hintergrund

Infektionen tragen wesentlich zur Morbidität und Mortalität bei Krebspatienten bei. Sie treten als Komplikationen einer immunsuppressiven Therapie auf oder verzögern die Durchführung einer wirksamen antineoplastischen Behandlung. Neben der prophylaktischen Therapie stellen Impfungen eine wirksame Vorbeugung dar.

Bei ambulant erworbenen Virusinfektionen der Atemwege (CRVs) werden folgende Krankheitsbilder unterschieden:

KrankheitsbildAbkürzungTypische Symptome
Infektionen der oberen AtemwegeURTIHusten, Auswurf, Halsentzündung, Kurzatmigkeit
Grippe-ähnliche ErkrankungILIPlötzliches Fieber, Unwohlsein, Kopf-/Muskelschmerzen + mind. 1 URTI-Symptom
Infektionen der unteren AtemwegeLRTIKlinischer oder radiologischer Nachweis einer Pneumonie

Zur Sicherung der viralen Genese ist ein Virusnachweis (Abstrich, Spülung des Nasen-Rachenraums oder bronchoalveoläre Lavage) erforderlich.

Krankheitsspezifische Impfstrategien

Die Empfehlungen zur Durchführung von Impfungen variieren je nach zugrundeliegender maligner Erkrankung. Lebendimpfstoffe (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen) sollen bei Patienten mit akuten Leukämien nicht durchgeführt werden (D-IIt).

ErregerAkute LeukämieLymphom, Myelom, MPNSolide Tumore
DiphtherieB-IItA-IItA-IIt
Haemophilus influenzae Typ BC-IItC-IItC-IIt
InfluenzaA-IIt, uA-IItA-IIt
Hepatitis AB-IItB-IItB-IIt
Hepatitis BA-IItB-IItB-IIt
PneumokokkenA-IItA-IItA-IIt
TetanusB-IItA-IItA-IIt
Masern, Mumps, Röteln (Lebend)Kontraindiziert (D-IIt)B-IItB-IIt

(Hinweis: Für Patienten mit Haarzell-Leukämie kann eine Zoster-Vakzinierung erwogen werden, Evidenzgrad B-III).

Impfstrategien nach autologer Stammzelltransplantation (ASZT)

Nach einer autologen Stammzelltransplantation ist ein erneuter Impfschutz erforderlich. Für Lebendimpfstoffe gilt ein striktes Intervall von mindestens 24 Monaten nach ASZT.

ErregerZeit nach ASZT (Monate)Empfehlungsgrad
Influenza3-6A-IIt
Pneumokokken3-6A-IIt
Diphtherie6-12B-IIu
Tetanus6-12B-IIu
Haemophilus influenzae Typ B6-12B-IIt
Hepatitis A6-12B-III
Hepatitis B6-12B-IIt
Poliomyelitis (nur inaktiviert)6-12B-IIt
Masern, Mumps, Röteln, Varizellen24B-IIt

Impfungen unter neuen Arzneimitteln

Aufgrund der raschen Entwicklungen bei zielgerichteten Therapien und Immuntherapeutika müssen spezifische Besonderheiten beachtet werden:

  • Anti-CD20-Antikörper: Diese führen zu einer fast vollständigen B-Zell-Depletion für bis zu 6 Monate. In den ersten 6 Monaten nach Therapie sollen keine Impfungen durchgeführt werden (D-IIu). Innerhalb des ersten Jahres kann eine Titerbestimmung mit ggf. erneuter Impfung sinnvoll sein.
  • Kinase-Inhibitoren: Diese können die Immunantwort unterdrücken, steigern oder unbeeinflusst lassen. Empfohlen wird die Bestimmung der Antikörpertiter und ggf. eine erneute Impfung.
  • Checkpoint-Inhibitoren: Es ist eher mit einer Verstärkung als mit einer Suppression der Immunantwort zu rechnen. Da weiterhin eine Infektgefährdung durch den Tumor besteht, sollten Patienten alle erforderlichen Impfungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten.

💡Praxis-Tipp

Führen Sie in den ersten 6 Monaten nach einer Anti-CD20-Antikörpertherapie keine Impfungen durch. Bestimmen Sie bei Patienten unter Kinase-Inhibitoren die Antikörpertiter, um den Impfbedarf individuell zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Totimpfstoffe (z.B. Influenza, Pneumokokken) können meist nach 3 bis 6 Monaten gegeben werden. Lebendimpfstoffe (z.B. Masern, Mumps, Röteln, Varizellen) dürfen frühestens 24 Monate nach der ASZT verabreicht werden.
Nein, in den ersten 6 Monaten nach einer Anti-CD20-Antikörpertherapie sollen grundsätzlich keine Impfungen durchgeführt werden, da die B-Zell-Depletion eine angemessene Immunantwort verhindert.
Da bei Checkpoint-Inhibitoren eher eine Verstärkung als eine Suppression der Immunantwort zu erwarten ist, sollten alle erforderlichen Impfungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Nein, eine Impfung mit Lebendimpfstoffen (wie Masern, Mumps, Röteln, Varizellen) soll bei Patienten mit akuter Leukämie nicht durchgeführt werden.

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