IQWiG2021Onkologie

Nivolumab und Ipilimumab bei NSCLC: PD-L1-Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und zwei Zyklen platinbasierter Chemotherapie. Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinientherapie bei erwachsenen Personen mit metastasiertem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC).

Voraussetzung für diese Therapie ist, dass die Tumoren keine sensitivierende EGFR-Mutation oder ALK-Translokation aufweisen. Die Bewertung wird anhand der PD-L1-Expression in zwei Fragestellungen unterteilt.

Grundlage der Nutzenbewertung ist das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers, welches sich primär auf die Daten der randomisierten, kontrollierten Studie CA209-9LA (CheckMate 9LA) stützt.

Empfehlungen

Das IQWiG differenziert den Zusatznutzen basierend auf der PD-L1-Expression und der Tumorhistologie:

PD-L1-Expression ≥ 50 %

Für diese Patientengruppe liegen dem IQWiG keine verwertbaren Daten vor. Ein Zusatznutzen von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und Chemotherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.

PD-L1-Expression < 50 % (Nicht-plattenepitheliale Histologie)

Für diese Subgruppe leitet das IQWiG einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen ab. Es zeigen sich folgende Effekte:

  • Ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen beim Gesamtüberleben

  • Ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden (Ausmaß beträchtlich) bei den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUEs)

  • Keine verwertbaren Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Symptomatik, weshalb das Ausmaß des Zusatznutzens insgesamt nicht quantifizierbar ist

PD-L1-Expression < 50 % (Plattenepitheliale Histologie)

Für Personen mit plattenepithelialem NSCLC ist ein Zusatznutzen laut IQWiG nicht belegt. In der vorgelegten Studie wurde für diese Gruppe die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie nicht adäquat umgesetzt.

Dosierung

WirkstoffDosierungDauer
Nivolumab360 mg i.v. alle 3 Wochenmaximal 24 Monate
Ipilimumab1 mg/kg KG i.v. alle 6 Wochenmaximal 24 Monate
Platinbasierte Chemotherapiehistologieabhängigmaximal 2 Zyklen (à 3 Wochen)

Kontraindikationen

Laut Bericht bestehen besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für folgende Begleiterkrankungen und Zustände:

  • Aktive (unbehandelte) Hirnmetastasen

  • Aktive Autoimmunerkrankungen

  • Symptomatische interstitielle Lungenerkrankungen

  • Systemische Immunsuppression

  • Eingeschränkte Nieren- oder Leberfunktion

  • Schwangerschaft und Stillzeit

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Verabreichung der Kombinationstherapie wird eine strikte Reihenfolge am selben Tag vorgegeben: Zuerst erfolgt die Gabe von Nivolumab, gefolgt von Ipilimumab und abschließend der Chemotherapie. Zudem wird eine engmaschige klinische Beobachtung auf immunvermittelte Nebenwirkungen empfohlen, da diese ein sofortiges Eingreifen erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG gibt es für die nicht-plattenepitheliale Histologie einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, getrieben durch ein verbessertes Gesamtüberleben. Für die plattenepitheliale Histologie ist ein Zusatznutzen mangels geeigneter Studiendaten nicht belegt.

Die maximale Behandlungsdauer für die Immuntherapeutika Nivolumab und Ipilimumab beträgt 24 Monate. Die begleitende platinbasierte Chemotherapie wird auf maximal zwei Zyklen begrenzt.

Die Auswahl erfolgt histologieabhängig. Bei nicht-plattenepithelialen Tumoren wird Cisplatin oder Carboplatin mit Pemetrexed eingesetzt, bei Plattenepithelkarzinomen erfolgt die Gabe von Carboplatin mit Paclitaxel.

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Quelle: IQWiG A20-118: Nivolumab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Kombination mit Ipilimumab) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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