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NICE

Gesundheit von Inhaftierten: NICE-Leitlinie (NG57)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf NICE Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die erste Gesundheitsuntersuchung muss direkt bei Aufnahme und zwingend vor der Zellenzuweisung erfolgen.
  • Ein zweites, ausführlicheres Assessment ist innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme durchzuführen.
  • Ein Tuberkulose-Screening muss innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft stattfinden.
  • Medikamente sollen nach individueller Risikoprüfung bevorzugt zur Einnahme in Eigenverantwortung ('in-possession') belassen werden.
  • Zur Sicherung der Kontinuität müssen bei Entlassung Medikamente für mindestens 7 Tage mitgegeben werden.
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Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG57 befasst sich mit der körperlichen Gesundheit von Menschen in Haft. Ziel ist es, eine medizinische Versorgung zu gewährleisten, die der in der Allgemeinbevölkerung entspricht (Äquivalenzprinzip). Inhaftierte weisen häufig komplexe gesundheitliche und soziale Bedürfnisse auf, die ein strukturiertes Vorgehen erfordern.

Stufenweise Gesundheitsuntersuchung

Die Leitlinie empfiehlt ein zweistufiges Vorgehen bei der Aufnahme in den Strafvollzug, um akute Gefahren abzuwenden und chronische Probleme zu erfassen.

Stufe 1: Aufnahmeuntersuchung (First-stage)

Diese Untersuchung muss zwingend vor der Zellenzuweisung durch medizinisches Fachpersonal erfolgen. Ziel ist die Identifikation akuter Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.

BereichWichtige Abfragen & Maßnahmen
Körperliche GesundheitVerletzungen (Body Map), chronische Erkrankungen (Asthma, Diabetes), Schwangerschaft
MedikamenteAktuelle Medikation erfassen, Sicherstellung der nächsten Dosis
SuchtmittelAlkohol- und Drogenkonsum, akute Entzugssymptomatik
Psychische GesundheitVorerkrankungen, Suizid- und Selbstverletzungsrisiko

Stufe 2: Erweitertes Assessment (Second-stage)

Innerhalb von 7 Tagen nach der ersten Untersuchung muss ein ausführlicheres Assessment stattfinden.

MaßnahmeDetails
VitalparameterGröße, Gewicht, Puls, Blutdruck, Temperatur, Urinstatus
Erweiterte AnamneseSchädel-Hirn-Traumata, Familienanamnese, Raucherstatus
Psychisches ScreeningNutzung von CMHS-M (Männer) oder CMHS-W (Frauen) bei Verdacht

Infektionsscreening

Aufgrund der besonderen Bedingungen im Strafvollzug gelten spezifische Vorgaben für das Screening von Infektionskrankheiten:

  • Tuberkulose (TB): Ein Screening muss innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft erfolgen. Bestätigte Fälle sind innerhalb eines Werktages an das lokale TB-Team zu melden.
  • Hepatitis B/C & HIV: Allen Inhaftierten ist bei Aufnahme ein vertraulicher Test anzubieten. Eine Hepatitis-B-Impfung soll offeriert werden.
  • STIs: Eine Risikobewertung erfolgt anhand der Sexualanamnese.

Medikamentenmanagement

Die sichere Abgabe von Medikamenten ist im Gefängnisumfeld eine Herausforderung. Die Leitlinie empfiehlt folgendes Vorgehen:

  • In-possession (Eigenverantwortliche Einnahme): Grundsätzlich sollten Inhaftierte ihre Medikamente selbst verwalten, sofern eine individuelle Risikoprüfung dies zulässt.
  • Direkt überwachte Einnahme: Zwingend erforderlich bei Betäubungsmitteln (Schedule 2 und 3), Tuberkulose-Medikamenten und bei Personen, die die Risikoprüfung nicht bestanden haben.

Kontinuität der Versorgung und Entlassung

Um Behandlungsabbrüche zu vermeiden, muss die medizinische Versorgung bei Verlegungen oder der Entlassung lückenlos geplant werden.

  • Prä-Entlassungs-Assessment: Bei Personen mit komplexen Bedürfnissen muss dieses mindestens 1 Monat vor der erwarteten Entlassung stattfinden.
  • Medikamentenversorgung: Bei Entlassung oder Verlegung müssen Medikamente für mindestens 7 Tage oder ein entsprechendes Rezept (FP10) mitgegeben werden.
SystemBeispiele für zeitkritische Medikamente (Auswahl)
Herz-KreislaufAntikoagulanzien, Nitrate
ZNSAntiepileptika, Parkinson-Medikamente, Psychopharmaka
InfektionenAntiinfektiva, Antiretrovirale Medikamente
EndokrinologieInsulin/Diabetes-Medikamente, Kortikosteroide

💡Praxis-Tipp

Führen Sie bei jedem Inhaftierten zwingend vor der Zellenzuweisung ein Basis-Assessment durch, um akute Suizidalität, Entzugssyndrome und den Bedarf an zeitkritischen Medikamenten (z.B. Insulin, Antiepileptika) sofort zu erkennen und die nächste Dosis sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen

Die erste Gesundheitsuntersuchung (First-stage) muss direkt bei der Aufnahme und zwingend vor der Zuweisung einer Zelle erfolgen.
Nach einer individuellen Risikoprüfung sollten Inhaftierte ihre Medikamente bevorzugt selbst verwalten ('in-possession'). Betäubungsmittel und TB-Medikamente müssen jedoch immer unter direkter Sicht eingenommen werden.
Das Screening auf Tuberkulose muss innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft im Gefängnis durchgeführt werden.
Bei komplexen Bedürfnissen erfolgt ein Assessment 1 Monat vor Entlassung. Bei Entlassung müssen Medikamente für mindestens 7 Tage oder ein Rezept mitgegeben werden.

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