Selbstverletzendes Verhalten: Leitlinie (NICE)
📋Auf einen Blick
- •Ein psychosoziales Assessment durch psychiatrisches Fachpersonal muss so schnell wie möglich erfolgen und darf nicht durch medizinische Behandlungen verzögert werden.
- •Risiko-Assessment-Tools und globale Risikostratifizierungen (niedrig/mittel/hoch) dürfen nicht zur Vorhersage von Suiziden oder zur Therapieentscheidung genutzt werden.
- •Kognitiv-verhaltenstherapeutisch (CBT) basierte psychologische Interventionen (4-10 Sitzungen) werden für Erwachsene empfohlen.
- •Medikamente sollen nicht spezifisch zur Reduktion von selbstverletzendem Verhalten verschrieben werden.
- •Die Erstellung eines individuellen Sicherheitsplans (Safety Plan) in kollaborativer Zusammenarbeit mit dem Patienten ist essenziell.
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie (NG225) umfasst die Beurteilung, das Management und die Rezidivprophylaxe bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit selbstverletzendem Verhalten. Selbstverletzung wird hierbei definiert als absichtliche Selbstvergiftung oder -verletzung, unabhängig vom offensichtlichen Zweck. Repetitive, stereotype selbstverletzende Verhaltensweisen (wie Kopfschlagen) sind von dieser Leitlinie ausgeschlossen.
Initiale Beurteilung und Erstversorgung
Wenn ein Patient nach einer Selbstverletzung vorstellig wird, müssen physische und psychische Gesundheitsversorgung gleichzeitig erfolgen. Strafende oder aversive Ansätze dürfen nicht angewendet werden.
| Bereich | Zu erfassende Parameter |
|---|---|
| Physisch | Schwere der Verletzung, Dringlichkeit der medizinischen Behandlung |
| Psychisch | Emotionaler Zustand, Ausmaß der Belastung (Distress) |
| Sicherheit | Unmittelbare Sicherheitsbedenken, Vorhandensein eines Care-Plans |
| Soziales | Safeguarding-Bedenken (z.B. häusliche Gewalt, Ausbeutung) |
Psychosoziales Assessment
Ein psychosoziales Assessment durch eine psychiatrische Fachkraft sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden.
- Keine Verzögerung: Das Assessment darf nicht bis zum Abschluss der medizinischen Behandlung aufgeschoben werden.
- Intoxikation: Atem- oder Blutalkoholtests dürfen nicht verwendet werden, um das Assessment zu verzögern. Ist der Patient nicht gesprächsfähig, sind regelmäßige Re-Evaluationen durchzuführen.
- Umgebung: Die Beurteilung muss in einem privaten, ausgewiesenen Bereich stattfinden, in dem vertraulich gesprochen werden kann.
Risikoabschätzung (Wichtige Änderung)
Die Leitlinie spricht sich deutlich gegen die Verwendung starrer Risiko-Scores aus:
- Keine Risiko-Tools: Verwenden Sie keine Risiko-Assessment-Tools oder Skalen, um zukünftige Suizide oder wiederholte Selbstverletzungen vorherzusagen.
- Keine Stratifizierung: Verwenden Sie keine globale Risikostratifizierung (niedrig, mittel, hoch), um zu entscheiden, wer behandelt oder entlassen wird.
- Fokus: Die Beurteilung muss sich auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten und die Unterstützung seiner unmittelbaren und langfristigen psychischen und physischen Sicherheit konzentrieren.
- Risikoformulierung: Psychiatrisches Fachpersonal sollte als Teil jedes psychosozialen Assessments eine individuelle Risikoformulierung (Risk Formulation) erstellen.
Therapie und Interventionen
Die Behandlung sollte individuell angepasst werden und Begleiterkrankungen berücksichtigen.
| Zielgruppe | Intervention | Bemerkung |
|---|---|---|
| Erwachsene | CBT-basierte psychologische Intervention | 4-10 Sitzungen (strukturiert, personenzentriert) |
| Jugendliche | Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT-A) | Bei signifikanten emotionalen Dysregulationsbeschwerden |
| Alle Patienten | Safety Plan (Sicherheitsplan) | Gemeinsame Erarbeitung von Coping-Strategien und Notfallkontakten |
| Alle Patienten | Harm Minimisation | Nur als Teil eines umfassenden Recovery-Ansatzes, nicht als isolierte Intervention |
- Pharmakotherapie: Bieten Sie keine medikamentöse Behandlung als spezifische Intervention zur Reduktion von Selbstverletzungen an.
Verschreibungssicherheit (Safer Prescribing)
Bei der Verschreibung von Medikamenten für Personen mit stattgehabter Selbstverletzung müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Toxizität: Berücksichtigung der Toxizität bei Überdosierung (z.B. opiat-haltige Schmerzmittel, trizyklische Antidepressiva).
- Mengenbegrenzung: In gemeinsamer Entscheidungsfindung sollte die Abgabemenge begrenzt werden (z.B. wöchentliche Rezepte).
- Medikamenten-Review: Nach einer Episode von Selbstverletzung sollte eine Überprüfung der Medikation stattfinden (Beachtung von Halbwertszeiten und Interaktionen).
💡Praxis-Tipp
Verzögern Sie das psychosoziale Assessment niemals durch das Warten auf Nüchternheit (z.B. durch Blutalkoholtests). Verzichten Sie zudem strikt auf standardisierte Risiko-Scores (Low/Medium/High) zur Entscheidung über Entlassung oder Therapieangebote.