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Selbstverletzendes Verhalten: Leitlinie (NICE)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf NICE Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Ein psychosoziales Assessment durch psychiatrisches Fachpersonal muss so schnell wie möglich erfolgen und darf nicht durch medizinische Behandlungen verzögert werden.
  • Risiko-Assessment-Tools und globale Risikostratifizierungen (niedrig/mittel/hoch) dürfen nicht zur Vorhersage von Suiziden oder zur Therapieentscheidung genutzt werden.
  • Kognitiv-verhaltenstherapeutisch (CBT) basierte psychologische Interventionen (4-10 Sitzungen) werden für Erwachsene empfohlen.
  • Medikamente sollen nicht spezifisch zur Reduktion von selbstverletzendem Verhalten verschrieben werden.
  • Die Erstellung eines individuellen Sicherheitsplans (Safety Plan) in kollaborativer Zusammenarbeit mit dem Patienten ist essenziell.
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Hintergrund

Die NICE-Leitlinie (NG225) umfasst die Beurteilung, das Management und die Rezidivprophylaxe bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit selbstverletzendem Verhalten. Selbstverletzung wird hierbei definiert als absichtliche Selbstvergiftung oder -verletzung, unabhängig vom offensichtlichen Zweck. Repetitive, stereotype selbstverletzende Verhaltensweisen (wie Kopfschlagen) sind von dieser Leitlinie ausgeschlossen.

Initiale Beurteilung und Erstversorgung

Wenn ein Patient nach einer Selbstverletzung vorstellig wird, müssen physische und psychische Gesundheitsversorgung gleichzeitig erfolgen. Strafende oder aversive Ansätze dürfen nicht angewendet werden.

BereichZu erfassende Parameter
PhysischSchwere der Verletzung, Dringlichkeit der medizinischen Behandlung
PsychischEmotionaler Zustand, Ausmaß der Belastung (Distress)
SicherheitUnmittelbare Sicherheitsbedenken, Vorhandensein eines Care-Plans
SozialesSafeguarding-Bedenken (z.B. häusliche Gewalt, Ausbeutung)

Psychosoziales Assessment

Ein psychosoziales Assessment durch eine psychiatrische Fachkraft sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden.

  • Keine Verzögerung: Das Assessment darf nicht bis zum Abschluss der medizinischen Behandlung aufgeschoben werden.
  • Intoxikation: Atem- oder Blutalkoholtests dürfen nicht verwendet werden, um das Assessment zu verzögern. Ist der Patient nicht gesprächsfähig, sind regelmäßige Re-Evaluationen durchzuführen.
  • Umgebung: Die Beurteilung muss in einem privaten, ausgewiesenen Bereich stattfinden, in dem vertraulich gesprochen werden kann.

Risikoabschätzung (Wichtige Änderung)

Die Leitlinie spricht sich deutlich gegen die Verwendung starrer Risiko-Scores aus:

  • Keine Risiko-Tools: Verwenden Sie keine Risiko-Assessment-Tools oder Skalen, um zukünftige Suizide oder wiederholte Selbstverletzungen vorherzusagen.
  • Keine Stratifizierung: Verwenden Sie keine globale Risikostratifizierung (niedrig, mittel, hoch), um zu entscheiden, wer behandelt oder entlassen wird.
  • Fokus: Die Beurteilung muss sich auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten und die Unterstützung seiner unmittelbaren und langfristigen psychischen und physischen Sicherheit konzentrieren.
  • Risikoformulierung: Psychiatrisches Fachpersonal sollte als Teil jedes psychosozialen Assessments eine individuelle Risikoformulierung (Risk Formulation) erstellen.

Therapie und Interventionen

Die Behandlung sollte individuell angepasst werden und Begleiterkrankungen berücksichtigen.

ZielgruppeInterventionBemerkung
ErwachseneCBT-basierte psychologische Intervention4-10 Sitzungen (strukturiert, personenzentriert)
JugendlicheDialektisch-Behaviorale Therapie (DBT-A)Bei signifikanten emotionalen Dysregulationsbeschwerden
Alle PatientenSafety Plan (Sicherheitsplan)Gemeinsame Erarbeitung von Coping-Strategien und Notfallkontakten
Alle PatientenHarm MinimisationNur als Teil eines umfassenden Recovery-Ansatzes, nicht als isolierte Intervention
  • Pharmakotherapie: Bieten Sie keine medikamentöse Behandlung als spezifische Intervention zur Reduktion von Selbstverletzungen an.

Verschreibungssicherheit (Safer Prescribing)

Bei der Verschreibung von Medikamenten für Personen mit stattgehabter Selbstverletzung müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Toxizität: Berücksichtigung der Toxizität bei Überdosierung (z.B. opiat-haltige Schmerzmittel, trizyklische Antidepressiva).
  • Mengenbegrenzung: In gemeinsamer Entscheidungsfindung sollte die Abgabemenge begrenzt werden (z.B. wöchentliche Rezepte).
  • Medikamenten-Review: Nach einer Episode von Selbstverletzung sollte eine Überprüfung der Medikation stattfinden (Beachtung von Halbwertszeiten und Interaktionen).

💡Praxis-Tipp

Verzögern Sie das psychosoziale Assessment niemals durch das Warten auf Nüchternheit (z.B. durch Blutalkoholtests). Verzichten Sie zudem strikt auf standardisierte Risiko-Scores (Low/Medium/High) zur Entscheidung über Entlassung oder Therapieangebote.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die NICE-Leitlinie rät strikt davon ab, Risiko-Assessment-Tools oder globale Risikostratifizierungen (niedrig/mittel/hoch) zur Vorhersage von Suiziden oder zur Therapieentscheidung zu nutzen.
Nein. Medikamente sollen laut Leitlinie nicht als spezifische Intervention zur Reduktion von selbstverletzendem Verhalten angeboten werden.
So früh wie möglich. Es darf nicht durch die medizinische Behandlung der Verletzungen oder durch das Warten auf Nüchternheit (z.B. bei Alkoholintoxikation) verzögert werden.
Ein gemeinsam mit dem Patienten erstellter Plan, der Warnsignale erkennt, individuelle Coping-Strategien auflistet, den Zugang zu letalen Mitteln einschränkt und soziale Kontakte sowie Notfallnummern für Krisensituationen bereithält.

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