Drogenmissbrauch ab 16: Psychosoziale Therapie (NICE)
📋Auf einen Blick
- •Biologische Tests (z. B. Urin) dürfen nicht die einzige Methode zur Diagnose und Beurteilung des Drogenkonsums sein.
- •Kurzinterventionen zur Motivationssteigerung sollten in der Regel aus 2 Sitzungen à 10 bis 45 Minuten bestehen.
- •Contingency Management (Belohnungssysteme) wird zur Reduktion des illegalen Drogenkonsums und zur Förderung der Therapiebindung empfohlen.
- •Verhaltenstherapeutische Paartherapie (mind. 12 Wochen) ist bei Vorhandensein eines nicht-konsumierenden Partners indiziert.
- •Kognitive Verhaltenstherapie (CBT) sollte nicht primär gegen den Suchtdruck, sondern bei komorbiden Depressionen oder Angststörungen eingesetzt werden.
Hintergrund
Diese Leitlinie behandelt psychosoziale Interventionen für Personen ab 16 Jahren mit Opioid-, Stimulanzien- oder Cannabismissbrauch. Da pharmakologische Ansätze (z. B. bei Cannabis und Stimulanzien) oft limitiert sind, bilden psychosoziale Interventionen eine zentrale Säule der Behandlung. Die Betreuung sollte stets in ein koordiniertes Care-Management (Keyworking) eingebunden sein.
Diagnostik und Assessment
Das Assessment muss medizinische, psychologische, soziale und berufliche Bedürfnisse erfassen.
- Biologische Tests (z. B. Urin- oder Speichelproben) sollen Teil eines umfassenden Assessments sein, dürfen aber nicht als alleinige Methode zur Diagnose herangezogen werden.
- In Settings mit hoher Prävalenz (Psychiatrie, Justizvollzug) soll routinemäßig nach Art, Menge, Häufigkeit und Applikationsform von Drogen gefragt werden.
Kurzinterventionen und Selbsthilfe
Kurzinterventionen können opportunistisch bei Patienten mit keinem oder nur eingeschränktem Kontakt zum Suchthilfesystem angewendet werden.
| Zielgruppe | Fokus | Umfang |
|---|---|---|
| Eingeschränkter oder kein Kontakt zum Suchtsystem | Motivation zur Verhaltensänderung, Ambivalenzklärung | 2 Sitzungen à 10-45 Minuten |
| Alle Konsumenten (opportunistisch) | Reduktion von durch Blut übertragenen Viren (HIV, Hepatitis) | Informationsvermittlung, Testangebot |
Zusätzlich sollten Patienten routinemäßig über 12-Schritte-Selbsthilfegruppen (z. B. Narcotics Anonymous) informiert werden. Das Personal sollte die erste Kontaktaufnahme aktiv unterstützen.
Contingency Management (Belohnungssysteme)
Contingency Management (CM) basiert auf der Vergabe von Anreizen (z. B. Gutscheinen oder Privilegien) für positive Verhaltensweisen wie Drogenabstinenz oder die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Prinzipien für CM bei Drogenfreiheit:
- Anreize (Gutscheine ab ca. 2 £) steigen im Wert mit jeder weiteren kontinuierlichen Abstinenzphase.
- Anreize müssen zeitnah und konsistent nach einem negativen Test vergeben werden.
| Behandlungsphase | Frequenz der Drogenscreenings | Bevorzugtes Medium |
|---|---|---|
| Woche 1-3 | 3 Tests pro Woche | Urinanalyse (alternativ Speichel) |
| Woche 4-6 | 2 Tests pro Woche | Urinanalyse |
| Ab Woche 7 | 1 Test pro Woche bis zur Stabilität | Urinanalyse |
CM zur Verbesserung der körperlichen Gesundheit: Für Patienten mit Risiko für übertragbare Krankheiten sollten materielle Anreize (z. B. Einkaufsgutscheine bis zu 10 £) angeboten werden, um die Teilnahme an Tests (Hepatitis B/C, HIV, Tuberkulose) oder Impfungen (Hepatitis B) zu fördern.
Spezifische Psychotherapie und Familienunterstützung
Die Einbeziehung des sozialen Umfelds ist essenziell, muss jedoch die Vertraulichkeit des Patienten wahren.
| Therapieform | Indikation | Bemerkung |
|---|---|---|
| Verhaltenstherapeutische Paartherapie | Opioid-/Stimulanzienmissbrauch mit nicht-konsumierendem Partner | Mindestens 12 wöchentliche Sitzungen |
| Kognitive Verhaltenstherapie (CBT) | Komorbide Depression oder Angststörung | Nicht routinemäßig als primäre Suchttherapie bei Cannabis/Stimulanzien |
| Geführtes Selbsthilfeprogramm | Familienangehörige und Betreuer | Meist Einzelsitzung mit schriftlichem Material |
| Individuelle Familientreffen | Familien mit anhaltend hoher Belastung | Mindestens 5 wöchentliche Sitzungen |
Besondere Settings (Klinik und Justizvollzug)
- Gleichbehandlung: Der Zugang zu Behandlungen muss unabhängig davon sein, ob die Teilnahme freiwillig oder gerichtlich angeordnet ist.
- Gefängnis: Die Behandlungsoptionen müssen denen in der Gemeinde entsprechen. Risiken wie Selbstverletzung oder Überdosierung nach der Entlassung sind besonders zu beachten.
- Stationäre Behandlung: Sollte für Patienten erwogen werden, die Abstinenz anstreben, erhebliche komorbide Probleme aufweisen und von ambulanten Maßnahmen bisher nicht profitiert haben.
💡Praxis-Tipp
Verlassen Sie sich bei der Diagnostik nie ausschließlich auf Urin- oder Speicheltests. Nutzen Sie opportunistische Kontakte (z. B. in der Notaufnahme), um Kurzinterventionen von 10-45 Minuten zur Motivationssteigerung durchzuführen.