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National Institute for Health and Care Excellence (NICE)Psychiatrie

Soziale Arbeit bei Erwachsenen mit komplexen Bedarfen (NICE)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf National Institute for Health and Care Excellence (NICE) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Unterstützung muss auf Respekt, Würde und der Anerkennung der gelebten Erfahrung der Klienten basieren.
  • Bedarfs- und Risikoeinschätzungen erfordern eine umfassende Aufklärung, flexible Planung und die Berücksichtigung von Kommunikationsbedürfnissen.
  • Bei der Risikobewertung darf eine fehlende Urteilsfähigkeit nicht allein aufgrund unkluger Entscheidungen angenommen werden.
  • Die Förderung sozialer Kontakte und die Einbindung in lokale Gemeinschaften sind essenzielle Bestandteile der Fallarbeit.
  • In Krisensituationen müssen die am wenigsten restriktiven Maßnahmen gewählt und vorab erstellte Krisenpläne berücksichtigt werden.
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Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG216 behandelt die Planung, Durchführung und Überprüfung von Interventionen der sozialen Arbeit bei Erwachsenen mit komplexen Bedarfen. Ziel ist es, die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Sozialarbeitern, Pflegepersonal und den Betroffenen zu fördern.

Prinzipien der sozialen Arbeit

Sozialarbeiter müssen Klienten mit Respekt und Würde behandeln und ihre Entscheidungen unterstützen. Die gelebte Erfahrung der Personen ist zu validieren. Vor und während der Unterstützung müssen eventuelle Kommunikations- oder Assistenzbedarfe (z. B. durch unabhängige Fürsprecher) geklärt werden.

Bei der Pflegeplanung müssen Merkmale und Lebensumstände berücksichtigt werden, die zu Ungleichheiten führen können:

Geschützte Merkmale (Equality Act 2010)Weitere Lebensumstände (Beispiele)
Alter, Behinderung, GeschlechtsumwandlungModerne Sklaverei, häusliche Gewalt
Ehe und Zivilpartnerschaft, SchwangerschaftObdachlosigkeit, Flüchtlingsstatus
Rasse, Religion oder WeltanschauungLernbehinderungen, Autismus
Geschlecht, sexuelle OrientierungSubstanzmissbrauch, ländliche Isolation

Bedarfsermittlung (Needs Assessment)

  • Information: Klienten und Betreuer müssen über ihre Rechte (z. B. Care Act 2014) und den Ablauf informiert werden.
  • Planung: Die Beurteilung sollte flexibel an die Bedürfnisse angepasst werden. Ein vorbereitender Kontakt kann helfen, Stress zu minimieren.
  • Durchführung: Bei einer unterstützten Selbstauskunft muss der Sozialarbeiter sicherstellen, dass die Informationen die Umstände der Person korrekt widerspiegeln (z. B. durch Abgleich mit anderen Quellen).

Risikoeinschätzung (Risk Assessment)

Risiken müssen als Teil eines ganzheitlichen Prozesses bewertet werden. Die Einschätzung sollte idealerweise über mehrere Kontakte hinweg erfolgen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

RisikokategorieBeispiele
Risiko durch eigenes VerhaltenUnfälle, Selbstvernachlässigung, Suizid, Selbstverletzung
Risiko durch anderePhysische/sexuelle Gewalt, psychologische Schäden, Ausbeutung
Risiko für andereGefährdung Dritter
Risiko für die UnabhängigkeitVerlust der Selbstständigkeit, Zusammenbruch von Pflegestrukturen

Urteilsfähigkeit (Mental Capacity): Nach dem Mental Capacity Act 2005 darf nicht davon ausgegangen werden, dass eine Person nicht urteilsfähig ist, nur weil sie eine Entscheidung trifft, die als riskant oder unklug wahrgenommen wird. Fehlt die Kapazität, müssen Entscheidungen im besten Interesse der Person getroffen und die am wenigsten restriktiven Maßnahmen gewählt werden.

Zukunftsplanung und Krisenintervention

Pflegepläne müssen flexibel sein und auf veränderte Umstände reagieren. Eine Überprüfung sollte mindestens jährlich oder bei Bedarf (z. B. nach Krankenhausentlassung) stattfinden.

Bei einer Eskalation des Bedarfs (Krise) müssen Sozialarbeiter:

  • Die Wünsche, Vorlieben und den kulturellen Hintergrund der Person berücksichtigen.
  • Die am wenigsten restriktiven Alternativen prüfen.
  • Vorab erstellte Krisenpläne (Advance Statements) zwingend in die Entscheidungsfindung einbeziehen.

Multidisziplinäre Zusammenarbeit

Organisationen sollten den routinemäßigen Informationsaustausch innerhalb multidisziplinärer Teams fördern (unter Beachtung des Datenschutzes). Klare formale Vereinbarungen und vereinfachte Überweisungswege verbessern die Effizienz der Zusammenarbeit.

💡Praxis-Tipp

Gehen Sie bei riskanten oder unklugen Entscheidungen eines Klienten nicht automatisch von einer fehlenden Urteilsfähigkeit aus. Prüfen Sie stattdessen gezielt die Kapazität zum Verständnis der spezifischen Risiken und dokumentieren Sie den Prozess sorgfältig.

Häufig gestellte Fragen

Wenn es dem Klienten hilft, sich besser auf das Assessment vorzubereiten, insbesondere bei Kommunikationsschwierigkeiten oder wenn ein unabhängiger Fürsprecher benötigt wird.
Es müssen die am wenigsten restriktiven Maßnahmen gewählt werden. Vorhandene Krisenpläne (Advance Statements) und die Wünsche des Klienten sind zwingend zu berücksichtigen.
Risiken durch eigenes Verhalten (z. B. Selbstvernachlässigung), Risiken durch andere (z. B. Ausbeutung), Risiken für andere sowie das Risiko des Verlusts der Unabhängigkeit.
Ja, wenn die Person urteilsfähig ist, muss ihr Recht auf 'riskante' Entscheidungen respektiert werden. Die Zusammenarbeit zur Risikominimierung sollte dennoch fortgesetzt werden.

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