Sozialpflege bei Erwachsenen: Leitlinie (NICE)
📋Auf einen Blick
- •Die Pflege muss auf den selbstdefinierten Stärken, Vorlieben und Bedürfnissen der Person basieren, um ein unabhängiges Leben zu fördern.
- •Nutzer von Sozialpflegediensten sollen aktiv in alle sie betreffenden Entscheidungen einbezogen werden (Co-Produktion).
- •Bei Bedarf muss unabhängige Unterstützung (Advocacy) für die Bedarfsermittlung und Pflegeplanung bereitgestellt werden.
- •Pflegepläne müssen flexibel sein und persönliche Budgets sowie direkte Zahlungen transparent integrieren.
- •In Wohnheimen muss die Umgebung persönliche Vorlieben zulassen und die Autonomie der Bewohner unterstützen.
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie behandelt die Pflege und Unterstützung von Erwachsenen in der Sozialpflege. Dies umfasst die Betreuung in der eigenen Häuslichkeit, in Wohnheimen und in kommunalen Einrichtungen. Das primäre Ziel ist es, die Erfahrung der Betreuten zu verbessern, ihre Unabhängigkeit zu fördern und sie in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über ihre eigene Pflege zu treffen.
Grundprinzipien der Betreuung
Jede Person, die Pflegedienste in Anspruch nimmt, muss als Individuum betrachtet werden. Die Betreuung basiert auf den selbstdefinierten Stärken, Vorlieben, Zielen und Bedürfnissen.
- Entscheidungsfreiheit: Es darf niemals pauschal davon ausgegangen werden, dass eine Person (z. B. aufgrund einer schweren Behinderung) nicht in der Lage ist, ihre eigene Pflege zu steuern.
- Mental Capacity Act: Fehlt einer Person die Kapazität für eine Entscheidung, müssen zwingend die Bestimmungen des Mental Capacity Act 2005 befolgt werden.
- Einbezug von Angehörigen: Bereits beim Erstkontakt ist zu klären, ob und wie Familie, Freunde oder Betreuer in Entscheidungen einbezogen werden sollen. Dieser Wunsch ist mindestens alle 6 bis 12 Monate oder auf Anfrage neu zu bewerten.
Kommunikation und Information
Informationen müssen in einfacher Sprache vermittelt werden. Bei der Nutzung von Fachjargon muss sichergestellt werden, dass die Person die Inhalte verstanden hat. Die Kommunikation ist an die individuellen Bedürfnisse anzupassen (gemäß dem Accessible Information Standard).
| Kommunikationshilfe | Zielgruppe / Bemerkung |
|---|---|
| Unabhängige Dolmetscher | Für Personen, die eine andere Sprache oder Gebärdensprache nutzen |
| Hilfsmittel | Bilder, Videos, Symbole, Großdruck, Brailleschrift, Hörschleifen |
| Unabhängige Interessenvertretung (Advocacy) | Unterstützung bei der Bedarfsermittlung und Pflegeplanung |
Bedarfsermittlung und Pflegeplanung
Die Bedarfsermittlung (nach dem Care Act 2014) fokussiert sich auf die Bedürfnisse der Person, deren Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die gewünschten Alltagsziele. Es ist ein ganzheitlicher Familienansatz zu wählen, der auch die Bedürfnisse pflegender Angehöriger berücksichtigt.
- Benannter Koordinator: Ein kompetenter Koordinator sollte als erster Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme benannt werden.
- Flexibilität: Pflegepläne müssen flexibel sein, um auf veränderte Prioritäten reagieren zu können (z. B. durch ein rollierendes 3-Monats-Budget).
- Matching: Es muss einen transparenten Prozess geben, um Pflegekräfte und Betreute passend zueinander zuzuordnen (basierend auf Bedürfnissen, Fähigkeiten und gemeinsamen Interessen).
Finanzierungsoptionen
| Option | Leitlinien-Empfehlung |
|---|---|
| Persönliches Budget | Muss zwingend im Pflegeplan enthalten sein; gibt der Person Kontrolle über die Mittel. |
| Direkte Zahlungen | Der Prozess muss transparent und unkompliziert sein. Ermöglicht z. B. die Anstellung persönlicher Assistenten. |
Pflegepraxis und Wohnheime
In allen Pflegeumgebungen ist eine Kultur zu fördern, die individuelle Entscheidungen und Präferenzen respektiert. Pflegekräfte müssen sich die Zeit nehmen, eine Beziehung zu den Betreuten aufzubauen und flexibel auf tagesaktuelle Prioritäten zu reagieren.
- Kontinuität: Es ist sicherzustellen, dass möglichst dieselben Pflegekräfte eingesetzt werden. Bei Personalwechsel muss die Person vorab informiert werden.
- Namenswahl: Pflegekräfte müssen fragen, wie die Person angesprochen werden möchte, und diesen Wunschnamen verwenden.
- Körperpflege: Die persönliche Pflege muss zeitnah, angemessen und in würdevoller Weise erfolgen (z. B. Toilettengänge nach den Wünschen der Person).
Spezifische Anforderungen an Wohnheime
| Bereich | Anforderung |
|---|---|
| Umgebung | Muss persönliche Vorlieben zulassen (z. B. eigene Möbel). Soll stimulierend sein, ohne zusätzliche Herausforderungen zu schaffen (z. B. durch ständige Layout-Änderungen). |
| Autonomie | Bewohner sollen, wenn möglich, die Kontrolle über ihre eigenen Medikamente behalten. |
| Lebensende | Es muss eine co-produzierte Richtlinie zur Sterbebegleitung geben, inklusive frühzeitiger Dokumentation von Behandlungswünschen. |
Personal und Qualitätsverbesserung
Die Rekrutierung von Personal soll wertebasiert erfolgen, um eine mitfühlende Belegschaft aufzubauen. Nutzer von Sozialpflegediensten ("Experten aus Erfahrung") sollten aktiv in die Rekrutierung, das Training von Mitarbeitern und in die Forschung zur Serviceverbesserung einbezogen werden.
💡Praxis-Tipp
Fragen Sie Patienten beim Erstkontakt direkt, wie sie angesprochen werden möchten und ob Angehörige in Entscheidungen einbezogen werden sollen. Dokumentieren Sie diese Präferenzen klar und überprüfen Sie sie mindestens alle 6 bis 12 Monate.