Neuropalliativmedizin: Symptomkontrolle und Therapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die AWMF-S2k-Leitlinie "Palliativmedizinische Versorgung neurologischer Erkrankungen" befasst sich mit der Betreuung von Menschen mit nicht-heilbaren, lebenszeitverkürzenden neurologischen Krankheitsbildern. Dazu zählen chronisch-progrediente Erkrankungen wie Parkinson oder ALS, aber auch akute Ereignisse wie schwere Schlaganfälle.

Ein zentraler Aspekt ist die Abkehr vom Stigma, dass Palliativmedizin nur in der Sterbephase stattfindet. Die Leitlinie betont die Wichtigkeit einer frühen Integration ("early integration") palliativmedizinischer Maßnahmen, um die Lebensqualität frühzeitig zu verbessern und belastende Symptome zu lindern.

Die Versorgung erfordert einen multiprofessionellen Ansatz. Es wird empfohlen, physische, psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse regelmäßig zu evaluieren und bei komplexen Belastungen spezialisierte Palliativteams (SAPV, Palliativstationen) hinzuzuziehen.

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💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Praxisaspekt der Leitlinie ist der Einsatz von Opioiden zur Behandlung von Atemnot bei neurologischen Palliativpatienten. Es wird betont, dass die lege artis durchgeführte Behandlung von Dyspnoe mit Opioiden zu keiner bedrohlichen Atemdepression führt, sondern durch eine Ökonomisierung der Atemtätigkeit eine subjektiv relevante Linderung dieses belastenden Symptoms bewirkt.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie sollte eine palliativmedizinische Mitbehandlung spätestens im letzten Lebensjahr erfolgen. Es wird jedoch betont, dass eine deutlich frühere Integration sinnvoll ist, um vorbeugend Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.

Die Leitlinie empfiehlt den Einsatz von Opioiden als alternativlose medikamentöse Therapie der Dyspnoe. Falls Opioide nicht ausreichend wirken, können gemäß der Empfehlungen zusätzlich Benzodiazepine eingesetzt werden.

Der Verzicht auf oder die Beendigung einer Beatmungstherapie wird in der Leitlinie als ethisch und rechtlich unbedenklich eingestuft, sofern dies dem Patientenwillen entspricht. Die Durchführung soll durch einen Arzt unter bedarfsadaptierter Sedierung erfolgen.

Es wird empfohlen, bei Schluckstörungen auf transdermale, subkutane, bukkale oder intranasale Darreichungsformen auszuweichen. Zudem kann laut Leitlinie die Applikation über eine Ernährungssonde geprüft werden, wobei dies für jeden Arzneistoff individuell evaluiert werden muss.

Zur Reduktion der Speichelproduktion und Vermeidung von Aspirationen nennt die Leitlinie Substanzen mit anticholinerger Wirkung wie Scopolamin oder Amitriptylin. Alternativ wird die Injektion von Botulinumtoxin in die Speicheldrüsen oder eine lokale Bestrahlung als Behandlungsoption aufgeführt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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