AkdÄ2024Pharmakologie

Natriumperchlorat (Irenat): Dosierung und Warnhinweise

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Voraussichtlich ab dem 15. Mai 2024 werden Irenat Tropfen (Natriumperchlorat) aus Österreich auf dem deutschen Markt vertrieben. Das bisherige deutsche Präparat wird aktuell nicht mehr produziert.

Natriumperchlorat ist ein Thyreostatikum. Es wird unter anderem zur Behandlung verschiedener Formen der Hyperthyreose eingesetzt.

Da der österreichische Handelsname mit dem des deutschen Arzneimittels identisch ist, besteht ein erhöhtes Risiko für Verwechslungen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat daher einen Rote-Hand-Brief veröffentlicht, um auf die veränderte Dosierung aufmerksam zu machen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Rote-Hand-Brief warnt ausdrücklich davor, die gewohnte Tropfenanzahl des deutschen Präparats unreflektiert auf das österreichische Präparat zu übertragen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die gleiche Dosis in Milligramm nun mehr Tropfen (21 statt 15 pro Milliliter) verabreicht werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Die AkdÄ warnt vor einem erhöhten Risiko für Fehldosierungen. Das nun in Deutschland vertriebene österreichische Präparat weist eine andere Tropfenanzahl pro Milliliter auf als das bisherige deutsche Produkt.

Laut Rote-Hand-Brief entsprechen bei dem österreichischen Präparat 21 Tropfen einem Milliliter (300 mg Natriumperchlorat). Bei dem nicht mehr produzierten deutschen Präparat entsprachen 15 Tropfen einem Milliliter.

Natriumperchlorat ist ein Thyreostatikum. Es wird gemäß den Fachinformationen unter anderem zur Behandlung verschiedener Formen der Schilddrüsenüberfunktion (Hyperthyreose) eingesetzt.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Irenat (Natriumperchlorat) Tropfen aus Österreich: Risiko einer Fehldosierung aufgrund einer abweichenden Dosierung (AkdÄ, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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