DGKJ2026
DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Medizinforschungsgesetzes
Zusammenfassung
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
zum Referentenentwurf eines Medizinforschungsgesetzes
Grundsätzlich begrüßt die DGKJ den Referentenentwurf zum Medizinforschungsgesetz,
welcher in großen Teilen als positiv zu bewerten ist.
Insbesondere zu begrüßen ist die schnellere Bearbeitung der Anträge zur klinischen Prüfung
von Arzneimitteln, insbesondere, dass die studienbedingten Röntgenuntersuchungen
frühzeitig im Antragsverfahren berücksichtigt werden
Kerninformationen
ie
Änderung des Genehmigungsverfahrens in Anzeigeverfahren für Niedrigdosisanwendungen
an kranken Kindern fehlt. Diese müssen zukünftig nur noch angezeigt und nicht genehmigt
werden. Dies muss auf S. 12 des Gesetzestextes (Art. 3) entsprechend hinzugefügt werden.
Zudem weist Prof. Dr. Martin Schrapp...
esethikkommission am BfArM,
die als Parallelstruktur zu den ehrenamtlich arbeitenden 33 unabhängigen Ethikkommissionen
an den Medizinischen Fakultäten der Universitäten und bei den Landesärztekammern
anzusehen ist. Es ist keinesfalls sicher, ob klinischen Prüfungen schneller und besser
durchführbar ...
prüft werden sowie klinische Prüfungen von Arzneimitteln für neuartige
Therapien (z. B. Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika).
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin
politik@dgkj.de, www.dgkj.de
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