DGKJ2026

DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Medizinforschungsgesetzes

Zusammenfassung

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) zum Referentenentwurf eines Medizinforschungsgesetzes Grundsätzlich begrüßt die DGKJ den Referentenentwurf zum Medizinforschungsgesetz, welcher in großen Teilen als positiv zu bewerten ist. Insbesondere zu begrüßen ist die schnellere Bearbeitung der Anträge zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln, insbesondere, dass die studienbedingten Röntgenuntersuchungen frühzeitig im Antragsverfahren berücksichtigt werden

Kerninformationen

ie Änderung des Genehmigungsverfahrens in Anzeigeverfahren für Niedrigdosisanwendungen an kranken Kindern fehlt. Diese müssen zukünftig nur noch angezeigt und nicht genehmigt werden. Dies muss auf S. 12 des Gesetzestextes (Art. 3) entsprechend hinzugefügt werden. Zudem weist Prof. Dr. Martin Schrapp...
esethikkommission am BfArM, die als Parallelstruktur zu den ehrenamtlich arbeitenden 33 unabhängigen Ethikkommissionen an den Medizinischen Fakultäten der Universitäten und bei den Landesärztekammern anzusehen ist. Es ist keinesfalls sicher, ob klinischen Prüfungen schneller und besser durchführbar ...
prüft werden sowie klinische Prüfungen von Arzneimitteln für neuartige Therapien (z. B. Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika). Kontakt: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin politik@dgkj.de, www.dgkj.de
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