Kardiovaskuläre Gendiagnostik: Leitlinien-Empfehlung
Hintergrund
Das Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK), der Gesellschaft für Humangenetik (GfH) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) beschreibt die Bedeutung und Vorgehensweise der molekulargenetischen Diagnostik bei kardiovaskulären Erkrankungen. Viele dieser Erkrankungen, wie Kardiomyopathien oder Ionenkanalerkrankungen, haben eine genetische Ursache und treten familiär gehäuft auf.
Seit der Einführung der Next-Generation-Sequenzierung (NGS) hat sich die Diagnostik deutlich verbessert. Die Leitlinie betont, dass die genetische Heterogenität und variable Penetranz eine interdisziplinäre Betreuung in spezialisierten Einrichtungen erfordern.
Die Klassifikation von Genvarianten erfolgt nach den Kriterien des American College of Medical Genetics and Genomics (ACMG) in fünf Klassen. Dabei gelten ausschließlich pathogene und wahrscheinlich pathogene Varianten als positiver, krankheitsverursachender Befund.
| ACMG-Klasse | Bedeutung | Klinische Wertung |
|---|---|---|
| Klasse 5 | Pathogen (> 95 % Wahrscheinlichkeit) | Positiver Befund |
| Klasse 4 | Wahrscheinlich pathogen (> 90 % Wahrscheinlichkeit) | Positiver Befund |
| Klasse 3 | Variante mit unklarer Signifikanz (VUS) | Keine sichere Kausalität |
| Klasse 2 | Wahrscheinlich benigne | Negativer Befund |
| Klasse 1 | Benigne | Negativer Befund |
💡Praxis-Tipp
Ein wesentlicher Hinweis der Leitlinie betrifft den Umgang mit genetischen Varianten unklarer Signifikanz (VUS, ACMG-Klasse 3). Es wird betont, dass diese Varianten nicht zur Diagnosesicherung herangezogen werden dürfen und eine regelmäßige Reevaluation alle drei bis fünf Jahre erfolgen sollte. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Aufklärung über mögliche Zusatzbefunde zwingend vor der Einleitung einer umfassenden Panel- oder Exomsequenzierung stattfinden muss.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie ist eine genetische Untersuchung von Verwandten indiziert, wenn beim Indexpatienten eine pathogene Variante (ACMG-Klasse 4 oder 5) nachgewiesen wurde. Voraussetzung ist, dass sich aus dem Befund diagnostische, therapeutische oder prognostische Konsequenzen ergeben.
Die Leitlinie definiert ausschließlich Varianten der ACMG-Klasse 4 (wahrscheinlich pathogen) und Klasse 5 (pathogen) als positiven Befund. Varianten der Klasse 3 (unklare Signifikanz) gelten nicht als krankheitsbeweisend.
Es wird gemäß Leitlinie derzeit nicht empfohlen, eine genetische Testung bei einer isolierten, nicht-syndromalen linksventrikulären Non-Compaction (LVNC) durchzuführen. Eine Indikation besteht nur bei familiärer Häufung oder begleitender Kardiomyopathie.
Die Leitlinie verweist auf das Gendiagnostikgesetz, wonach prädiktive Testungen nur von Fachärzten für Humangenetik oder Ärzten mit fachgebundener genetischer Zusatzqualifikation initiiert werden dürfen. Eine humangenetische Beratung vor und nach der Testung ist dabei zwingend erforderlich.
Bei einem ungeklärten Todesfall unter 40 Jahren wird eine postmortale molekulargenetische Untersuchung (molekulare Autopsie) empfohlen. Dies dient der Identifikation erblicher Ursachen, um biologische Verwandte frühzeitig präventiv untersuchen zu können.
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Quelle: Gendiagnostik bei kardiovaskulären Erkrankungen Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK), der Gesellschaft für Humangenetik (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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