Keratokonus: UV-Vernetzung (CXL) Indikation und Evidenz
Hintergrund
Keratokonus ist eine degenerative Erkrankung der Hornhaut, die zu einer kegelförmigen Verformung und Verdünnung führt. Dies resultiert in einem irregulären Astigmatismus und zunehmendem Sehverlust.
Bisherige Therapien beschränken sich meist auf die symptomatische Korrektur durch Sehhilfen oder im Endstadium auf eine Hornhauttransplantation. Die UV-Vernetzung (Crosslinking) mit Riboflavin und UVA-Strahlung zielt darauf ab, die Krankheitsprogression aufzuhalten.
Der vorliegende IQWiG-Bericht untersucht den Nutzen und Schaden der Standard-Hornhautvernetzung im Vergleich zur rein symptomatischen Behandlung. Zudem werden verschiedene Verfahrensvarianten miteinander verglichen.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist bei der Standard-Hornhautvernetzung mit immanenten unerwünschten Wirkungen wie temporären Hornhauttrübungen und kornealen Erosionen zu rechnen. Zudem wird berichtet, dass postprozedurale Schmerzen bei der Standardmethode deutlich länger anhalten als bei der transepithelialen Variante.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht gibt es einen Anhaltspunkt für einen Nutzen der Standard-Hornhautvernetzung in Bezug auf den unkorrigierten Fernvisus. Für die bestkorrigierte Sehschärfe konnte jedoch kein Nutzen belegt werden.
Der Bericht stellt einen Anhaltspunkt für einen Schaden durch unerwünschte Wirkungen fest. Dazu zählen vor allem temporäre Hornhauttrübungen (Haze) und korneale Erosionen.
Gemäß der Auswertung gibt es Hinweise, dass die transepitheliale Variante Vorteile bei der bestkorrigierten Sehschärfe bietet. Zudem gibt es Anhaltspunkte für eine kürzere Dauer der postprozeduralen Schmerzen.
Die verfügbare Datenbasis wird vom IQWiG als hoch verzerrt und unvollständig eingestuft. Für eine abschließende Bewertung wird empfohlen, die Publikation weiterer laufender Studien abzuwarten.
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Quelle: IQWiG N15-05: UV-Vernetzung mit Riboflavin bei Keratokonus (IQWiG, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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