IQWiG2022Neurologie

Multiple Sklerose: mHealth-Apps beim Selbstmanagement

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG HTA-Bericht HT19-03 untersucht, ob die Nutzung von mHealth-Lösungen (wie Apps) das Selbstmanagement von Menschen mit Multipler Sklerose (MS) verbessert. MS ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die mit vielfältigen körperlichen und psychischen Symptomen einhergeht.

Der chronische Verlauf und die komplexe medikamentöse Therapie führen oft zu einer großen Belastung der Betroffenen. Digitale Anwendungen treten mit dem Anspruch an, durch Symptom-Monitoring, Erinnerungsfunktionen oder verhaltenstherapeutische Ansätze im Alltag zu unterstützen.

Laut Bericht haben Betroffene hohe Erwartungen an solche Technologien, äußern jedoch gleichzeitig Skepsis bezüglich des tatsächlichen Nutzens und des Datenschutzes. Die Bewertung des Instituts basiert auf der Analyse von elf randomisiert kontrollierten Studien (RCTs).

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass die alleinige Nutzung von mHealth-Apps den persönlichen Kontakt zwischen Behandlungsteam und Betroffenen nicht ersetzen kann. Es wird betont, dass bei der Empfehlung von Gesundheits-Apps besonders auf Barrierefreiheit, Datenschutz und den tatsächlichen, studienbelegten Nutzen geachtet werden sollte, um eine Überfokussierung auf Krankheitssymptome zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht gibt es Anhaltspunkte für einen Nutzen bei Apps mit Erinnerungsfunktionen für Alltagstätigkeiten. Zudem zeigen kognitiv-verhaltenstherapeutische Online-Programme einen positiven Effekt auf depressive Symptome.

Die Untersuchung fand statistisch signifikante Effekte für ein webbasiertes Programm gegen Fatigue. Ein formaler Anhaltspunkt für einen spürbaren Nutzen konnte aufgrund methodischer Einschränkungen der Studien jedoch nicht abgeleitet werden.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, wenn sie im Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Der Bericht nennt hier beispielhaft die Programme deprexis und elevida.

Die Untersuchung identifiziert vor allem datenschutzrechtliche Bedenken und die Gefahr einer unnötigen Fixierung auf Krankheitssymptome durch ständiges Tracking. Körperliche unerwünschte Ereignisse zeigten in den Studien keine signifikanten Unterschiede zur Kontrollgruppe.

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Quelle: IQWiG HT19-03: Multiple Sklerose: Führt die Nutzung von mHealth-Lösungen (z. B. Apps) im Selbstmanagement der Betroffenen zu besseren Ergebnissen? (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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