IQWiG2025Onkologie

Fedratinib bei Myelofibrose: Therapie nach Ruxolitinib

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Artikel basiert auf der Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2025. Es handelt sich um eine Bewertung nach Ablauf der Befristung für den Wirkstoff Fedratinib.

Fedratinib ist als Orphan Drug zur Behandlung seltener Leiden zugelassen. Daher gilt der medizinische Zusatznutzen laut Sozialgesetzbuch bereits durch die Zulassung als belegt.

Das IQWiG bewertet in diesem Verfahren ausschließlich die Anzahl der betroffenen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die zu erwartenden Therapiekosten. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird abschließend vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht hebt hervor, dass vor und während der Therapie mit Fedratinib auf den Thiaminspiegel geachtet werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anwendung bei einer bestehenden Thiamin-Defizienz kontraindiziert ist. Zudem wird eine regelmäßige Kontrolle der Leberfunktionswerte im Behandlungsverlauf beschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Der Bericht bezieht sich auf erwachsene Personen mit Myelofibrose und krankheitsbedingter Splenomegalie oder Symptomen. Spezifisch wird die Subgruppe bewertet, die bereits eine Vorbehandlung mit Ruxolitinib erhalten hat.

Die geschätzten Jahrestherapiekosten belaufen sich auf 43.866,28 Euro pro Person. Darin sind sowohl die Arzneimittelkosten als auch die Kosten für notwendige Begleitdiagnostik enthalten.

Laut den im Bericht zitierten Vorgaben der Fachinformation ist eine regelmäßige Kontrolle der Thiaminspiegel erforderlich. Zusätzlich wird die regelmäßige Erhebung der Leberfunktionswerte genannt.

Die Standarddosierung beträgt 400 mg pro Tag. Dies wird durch die einmal tägliche Einnahme von vier Hartkapseln zu je 100 mg erreicht.

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Quelle: IQWiG G25-11: Fedratinib (Myelofibrose, Vorbehandlung mit Ruxolitinib) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (Ablauf Befristung) (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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