Ceftazidim/Avibactam: Therapie schwerer Infektionen
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet Ceftazidim/Avibactam als Reserveantibiotikum gemäß § 35a Abs. 1c SGB V. Das Medikament wird zur Behandlung verschiedener schwerer bakterieller Infektionen eingesetzt.
Da es sich um ein Reserveantibiotikum handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich als belegt. Die Bewertung beschränkt sich daher auf die Anzahl der infrage kommenden Patientinnen und Patienten sowie die Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Zu den zugelassenen Anwendungsgebieten zählen komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI), komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), nosokomiale Pneumonien (HAP/VAP) sowie damit einhergehende Bakteriämien. Zudem umfasst es Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont, dass Ceftazidim/Avibactam als Reserveantibiotikum streng indiziert werden muss und primär bei Infektionen durch multiresistente gramnegative Erreger (wie 4MRGN) mit begrenzten Behandlungsoptionen zum Einsatz kommen sollte. Es wird darauf hingewiesen, dass die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen zwingend zu berücksichtigen sind.
Häufig gestellte Fragen
Ja, laut IQWiG gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich als belegt. Dies resultiert aus der Einstufung des Medikaments als Reserveantibiotikum.
Der Bericht beziffert die reinen Arzneimittelkosten auf etwa 2.052 bis 5.747 Euro pro Patient und Jahr. Zusätzlich fallen Kosten im Rahmen der stationären DRG-Vergütung an.
Das Wirkspektrum umfasst laut Bericht multiresistente Enterobacterales sowie multiresistente Pseudomonas aeruginosa. Es wird primär im Bereich der 4MRGN-Erreger eingesetzt.
Die Behandlungsdauer variiert je nach Indikation und Alter. Der Bericht geht in der Regel von einem Behandlungszyklus über 5 bis 14 Tage aus.
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Quelle: IQWiG G22-16: Ceftazidim/Avibactam (bakterielle Infektionen) - Bewertung gemäß §35a Abs. 1c SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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