IQWiG2023

Lonapegsomatropin bei Wachstumshormonmangel: IQWiG-Bericht

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2023 bewertet das Dossier zu Lonapegsomatropin. Es handelt sich um eine frühe Nutzenbewertung eines Orphan Drugs gemäß § 35a SGB V.

Lonapegsomatropin ist zur Behandlung von Wachstumsstörungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahren zugelassen. Die Ursache der Störung muss eine unzureichende Sekretion des endogenen Wachstumshormons (Wachstumshormonmangel, GHD) sein.

Der Fokus der IQWiG-Bewertung liegt auf der Überprüfung der vom pharmazeutischen Unternehmer geschätzten Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den zu erwartenden Therapiekosten.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht formuliert zentrale Erkenntnisse zur Epidemiologie und Versorgungssituation:

Zielpopulation und Epidemiologie

Laut IQWiG-Bericht wird die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation auf 5.198 bis 5.958 geschätzt. Es wird jedoch betont, dass diese Schätzung aufgrund methodischer Limitationen in der Datenanalyse mit Unsicherheiten behaftet ist.

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Inzidenz und Prävalenz des Wachstumshormonmangels in den nächsten fünf Jahren nicht nennenswert verändern werden.

Therapiekosten und Versorgung

Die Jahrestherapiekosten für das Arzneimittel werden auf 13.705,16 € bis 56.870,07 € pro behandelter Person beziffert. Die Spanne ergibt sich aus dem gewichtsabhängigen Verbrauch bei Kindern und Jugendlichen unterschiedlichen Alters.

Der Bericht weist darauf hin, dass zusätzlich zu den reinen Arzneimittelkosten weitere GKV-Leistungen anfallen. Hierzu zählt beispielsweise die notwendige Überwachung der Schilddrüsenfunktion unter der Therapie.

Zudem wird erwartet, dass die wöchentliche Applikationsform von Lonapegsomatropin die Patientenpräferenz positiv beeinflussen kann. Dies führt potenziell zu einer verbesserten Therapieadhärenz.

Dosierung

WirkstoffDosierungApplikationsintervallIndikation
Lonapegsomatropin0,24 mg/kg Körpergewicht1-mal wöchentlichWachstumshormonmangel (3 bis <18 Jahre)

Die Dosierung richtet sich nach dem Körpergewicht. Der wöchentliche Verbrauch liegt laut Bericht bei durchschnittlich 3,6 mg (bei ca. 16,2 kg Körpergewicht) bis 15,2 mg (bei ca. 67,0 kg Körpergewicht).

Kontraindikationen

Der Bericht grenzt die Indikation von Lonapegsomatropin klar von anderen Wirkstoffen ab. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wirkstoff Mecasermin ausschließlich für Personen mit einem schweren primären Mangel an Insulin-like Growth Factor-1 (IGF-1) indiziert ist.

Wachstumsstörungen, die mit Mecasermin behandelt werden, hängen ausdrücklich nicht mit einem Wachstumshormonmangel (GHD) zusammen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Therapie mit Lonapegsomatropin ist zu beachten, dass neben der reinen Arzneimittelgabe zusätzliche diagnostische Maßnahmen erforderlich sind. Der IQWiG-Bericht hebt hervor, dass unter der Behandlung eine regelmäßige Überwachung der Schilddrüsenfunktion anfallen kann.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Arzneimittel für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren zugelassen. Voraussetzung ist eine Wachstumsstörung aufgrund einer unzureichenden Sekretion des endogenen Wachstumshormons.

Der Bericht gibt an, dass die Verabreichung von Lonapegsomatropin einmal wöchentlich erfolgt. Diese Applikationsfrequenz kann laut Einschätzung des pharmazeutischen Unternehmers die Therapieadhärenz verbessern.

Die Jahrestherapiekosten belaufen sich laut Bericht auf etwa 13.700 bis 56.800 Euro pro behandelter Person. Die genauen Kosten variieren stark, da die Dosierung gewichtsabhängig berechnet wird.

Das IQWiG schätzt die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa 5.198 bis 5.958 betroffene Kinder und Jugendliche. Es wird jedoch betont, dass diese Zahlen aufgrund methodischer Einschränkungen der zugrundeliegenden Daten mit Unsicherheiten behaftet sind.

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Quelle: IQWiG G23-23: Lonapegsomatropin (Wachstumshormonmangel) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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