Somapacitan: Therapie bei Wachstumshormonmangel (GHD)

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G23-29 umfasst die Dossierbewertung von Somapacitan gemäß § 35a SGB V. Das Arzneimittel ist als Orphan Drug zur Behandlung von seltenen Leiden zugelassen.

Somapacitan wird zur Substitution des endogenen Wachstumshormons eingesetzt. Das Anwendungsgebiet umfasst Kinder ab 3 Jahren und Jugendliche, die an einer Wachstumsstörung aufgrund eines Wachstumshormonmangels (GHD) leiden.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, bewertet das IQWiG in diesem Verfahren ausschließlich die Angaben zur Anzahl der betroffenen Personen in der GKV-Zielpopulation sowie die zu erwartenden Therapiekosten. Die Bewertung des Zusatznutzens erfolgt separat durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

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💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass bei der Therapie mit Somapacitan neben den reinen Arzneimittelkosten auch an zusätzliche GKV-Leistungen gedacht werden sollte. Insbesondere wird die regelmäßige Überwachung der Schilddrüsenfunktion als notwendige Begleitmaßnahme hervorgehoben.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht wird Somapacitan zur Substitution bei Kindern ab 3 Jahren und Jugendlichen angewendet. Die Indikation umfasst Wachstumsstörungen aufgrund eines Wachstumshormonmangels (GHD).

Das Arzneimittel wird wöchentlich appliziert. Es wird erwartet, dass dieses Intervall die Therapieadhärenz im Vergleich zu täglichen Gaben verbessern könnte.

Die reinen Arzneimittelkosten belaufen sich laut Dossierbewertung auf etwa 13.815 bis 57.181 Euro pro Jahr. Die genauen Kosten variieren stark in Abhängigkeit vom Körpergewicht der behandelten Person.

Die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 6.702 bis 8.218 betroffene Kinder und Jugendliche geschätzt. Diese Angabe ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet, da spezifische Abrechnungsziffern für die Erkrankung fehlen.

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Quelle: IQWiG G23-29: Somapacitan (Wachstumshormonmangel) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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