Lonafarnib (HGPS/PL): Indikation und Therapiekosten

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Hutchinson-Gilford-Progerie-Syndrom (HGPS) und progeroide Laminopathien (PL) sind extrem seltene genetische Erkrankungen, die zu einer vorzeitigen Alterung führen. Der vorliegende IQWiG-Bericht (G22-35) befasst sich mit der Bewertung von Lonafarnib für diese Indikationen.

Da Lonafarnib als sogenanntes Orphan Drug zugelassen ist, gilt ein medizinischer Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird separat durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bewertet.

Der Auftrag des IQWiG beschränkt sich in diesem Verfahren ausschließlich auf die Prüfung der Angaben des pharmazeutischen Unternehmers zur Anzahl der infrage kommenden Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zu den zu erwartenden Therapiekosten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Indikationsstellung für Lonafarnib wird auf die Notwendigkeit einer präzisen genetischen Diagnostik hingewiesen. Die Anwendung ist laut Bericht strikt an den Nachweis spezifischer Mutationen (LMNA oder ZMPSTE24) sowie an ein Mindestalter von 12 Monaten gebunden.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist die Erkrankung extrem selten. Es wird geschätzt, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland lediglich 5 bis 6 Personen von einem Hutchinson-Gilford-Progerie-Syndrom oder einer progeroiden Laminopathie betroffen sind.

Die Jahrestherapiekosten für die Erhaltungstherapie werden vom IQWiG auf etwa 655.000 € bis 1,96 Millionen € pro Person geschätzt. Die große Spanne ergibt sich, da die Dosierung individuell nach der Körperoberfläche berechnet wird.

Gemäß den Angaben im Bericht wird das Medikament bei betroffenen Personen ab einem Alter von 12 Monaten angewendet. Zusätzlich muss eine entsprechende genetische Mutation nachgewiesen sein.

Da es sich um ein zugelassenes Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits als belegt. Das IQWiG prüft in diesem Verfahren lediglich die Patientenzahlen und die Therapiekosten.

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Quelle: IQWiG G22-35: Lonafarnib (Hutchinson-Gilford-Progerie-Syndrom oder progeroide Laminopathie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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