Tisagenlecleucel: Indikation bei follikulärem Lymphom
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet Tisagenlecleucel zur Behandlung des follikulären Lymphoms (FL).
Es handelt sich um eine Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V für Orphan Drugs.
Da der medizinische Zusatznutzen bei Orphan Drugs durch die Zulassung als belegt gilt, fokussiert sich die Bewertung ausschließlich auf die Patientenzahlen und die Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Das zugelassene Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Personen mit rezidiviertem oder refraktärem follikulärem Lymphom nach zwei oder mehr Linien einer systemischen Therapie.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht kann die Chemotherapie zur Lymphozytendepletion entfallen, sofern die Anzahl der weißen Blutzellen eine Woche vor der Infusion mit Tisagenlecleucel bei maximal 1000 Zellen/μl liegt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Therapie aufgrund der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie rein stationär erfolgen muss. Da es sich um eine Einmalgabe handelt, sind keine Therapieabbrüche im klassischen Sinne zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Bericht ist die Therapie für Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem follikulärem Lymphom nach zwei oder mehr Linien einer systemischen Therapie angezeigt.
Die Bewertung gibt die reinen Arzneimittelkosten mit 265.000 Euro an. Inklusive der Begleittherapien und stationären Aufenthalte belaufen sich die Jahrestherapiekosten auf rund 269.000 bis 271.000 Euro zuzüglich individueller Klinikentgelte.
Der Bericht schätzt die GKV-Zielpopulation in Deutschland auf 647 bis 686 erwachsene Betroffene pro Jahr. Diese Schätzung wird jedoch aufgrund methodischer Einschränkungen der zugrundeliegenden Datenbankanalyse als unsicher eingestuft.
Gemäß der zitierten Fachinformation wird eine dreitägige Vorbehandlung mit Fludarabin und Cyclophosphamid durchgeführt. Diese kann laut Bericht sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
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Quelle: IQWiG G22-23: Tisagenlecleucel (follikuläres Lymphom) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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