IQWiG2021Hämatologie

Mantelzell-Lymphom: CAR-T-Zell-Therapie und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G21-08 bewertet den Einsatz von autologen Anti-CD19-transduzierten CD3-positiven Zellen (CAR-T-Zellen) beim Mantelzell-Lymphom (MCL). Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.

Die Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen fokussiert sich daher ausschließlich auf die Anzahl der infrage kommenden Erkrankten und die Therapiekosten. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird separat durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht hebt hervor, dass die Therapieausschlusskriterien der vorbereitenden Chemotherapie (Cyclophosphamid und Fludarabin) vor der Einleitung einer CAR-T-Zell-Therapie streng geprüft werden müssen. Da es sich um eine einmalige Infusion handelt, sind Therapieabbrüche im klassischen Sinne nicht zu erwarten, jedoch erfordert die komplexe Logistik eine exakte Planung im stationären Setting.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist die Therapie für Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom zugelassen. Es müssen mindestens zwei systemische Vortherapien, darunter ein BTK-Inhibitor, erfolgt sein.

Der Bericht beziffert die reinen Arzneimittelkosten für die patientenindividuelle Infusion auf 360.000 Euro. Inklusive der vorbereitenden Chemotherapie belaufen sich die Jahrestherapiekosten auf rund 361.225 Euro.

Es wird eine dreitägige intravenöse Chemotherapie beschrieben. Diese besteht aus Cyclophosphamid (500 mg/m² pro Tag) und Fludarabin (30 mg/m² pro Tag).

Nein, der Bericht stellt klar, dass die autologen Anti-CD19-transduzierten CD3-positiven Zellen als einmalige Infusion verabreicht werden.

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Quelle: IQWiG G21-08: Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen (Mantelzell-Lymphom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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