IQWiG2020Onkologie

Tisagenlecleucel (DLBCL): Indikation und Therapiekosten

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (G20-05) bewertet das Arzneimittel Tisagenlecleucel. Es wird zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) nach zwei oder mehr Linien einer systemischen Therapie eingesetzt.

Da Tisagenlecleucel als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG daher ausschließlich mit der Prüfung spezifischer wirtschaftlicher und epidemiologischer Rahmenbedingungen.

Gegenstand der Bewertung sind die Ermittlung der Anzahl der infrage kommenden Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Abschätzung der Therapiekosten. Die Feststellung des genauen Ausmaßes des Zusatznutzens obliegt dem G-BA.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Bericht ist bei der Therapieplanung zu berücksichtigen, dass nicht nur die Kontraindikationen des CAR-T-Zell-Präparats selbst relevant sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Vorfeld auch die Gegenanzeigen der obligatorischen Chemotherapie zur Lymphozytendepletion evaluiert werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht belaufen sich die reinen Arzneimittelkosten auf 275.000 Euro. Die gesamten Jahrestherapiekosten inklusive Begleitmedikation und notwendiger GKV-Leistungen werden auf rund 282.000 bis 283.000 Euro geschätzt.

Der Bericht geht von einer einmaligen Gabe des Wirkstoffs aus. In der Fachinformation sind keine Angaben zu einer maximalen Anzahl an Behandlungen pro Jahr zu finden.

Das Arzneimittel ist für Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom zugelassen. Voraussetzung ist, dass zuvor bereits zwei oder mehr Linien einer systemischen Therapie erfolgt sind.

Da es sich um ein zugelassenes Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG prüft in diesem Verfahren lediglich die Patientenzahlen und Therapiekosten.

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Quelle: IQWiG G20-05: Tisagenlecleucel (diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (Ablauf Befristung) (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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