Glucarpidase: Indikation bei toxischen MTX-Spiegeln

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht fasst die Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu Glucarpidase zusammen. Es handelt sich um ein Orphan Drug zur Behandlung toxischer Methotrexat-Plasmakonzentrationen (MTX).

Gemäß § 35a SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen für Orphan Drugs bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Angaben zur Zielpopulation und den Therapiekosten zu bewerten.

Glucarpidase ist ausschließlich für den Einsatz im stationären Bereich vorgesehen. Die Anwendung erfolgt als Notfallmedikation bei Patientinnen und Patienten unter Hochdosis-MTX-Protokollen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass der Einsatz von Glucarpidase als Notfallmedikation nicht vorhersehbar ist. Es wird betont, dass die Kostenschätzung bei stationärer Anwendung tendenziell unterschätzt ist, da der Herstellerabgabepreis zuzüglich Mehrwertsteuer anstelle des Apothekenverkaufspreises herangezogen werden sollte. Zudem wird angemerkt, dass weitere Kosten im Rahmen der stationären Fallpauschale (NUB-Entgelt) anfallen können.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist Glucarpidase für Erwachsene und Kinder ab 28 Tagen zugelassen. Es wird bei verzögerter MTX-Ausscheidung oder bei einem Risiko für eine MTX-Toxizität eingesetzt.

Der Bericht geht von einer einmaligen Anwendung pro Behandlungsfall und Jahr aus. Die genaue Dosis und der Verbrauch richten sich nach dem Körpergewicht.

Die reinen Arzneimittelkosten werden im Bericht auf 31.837,60 € bis 127.350,40 € pro Fall geschätzt. Da das Medikament ausschließlich stationär eingesetzt wird, können zusätzliche Krankenhauskosten anfallen.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen laut § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das genaue Ausmaß des Zusatznutzens wird im weiteren Verfahren vom G-BA bewertet.

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Quelle: IQWiG G22-14: Glucarpidase (toxische MTX-Plasmakonzentrationen) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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