Caplacizumab bei aTTP: Indikation und Therapiekosten
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht G18-17 bewertet Caplacizumab zur Behandlung von Episoden der erworbenen thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura (aTTP). Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut daher ausschließlich mit der Prüfung spezifischer ökonomischer und epidemiologischer Daten. Im Fokus der Bewertung stehen die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation sowie die anfallenden Therapiekosten.
Das Ausmaß des Zusatznutzens wird nicht vom IQWiG, sondern in einem separaten Schritt durch den G-BA bewertet.
💡Praxis-Tipp
Bei der Kalkulation der Behandlungskosten für Caplacizumab bei aTTP ist zu beachten, dass die vom IQWiG bestätigten Jahrestherapiekosten von rund 193.000 Euro die obligatorische Immunsuppression nicht beinhalten. Diese Kosten fallen im klinischen Alltag zusätzlich an.
Häufig gestellte Fragen
Da Caplacizumab als Orphan Drug zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen laut § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Der Bericht beschränkt sich daher auf die Bewertung von Patientenzahlen und Therapiekosten.
Die Jahrestherapiekosten pro Fall werden im Bericht mit 193.186 Euro angegeben. Dies umfasst den Wirkstoff und die Plasmapherese, schließt aber die Kosten für die Immunsuppression aus.
Das Medikament wird zur Behandlung von Erwachsenen angewendet, die an einer Episode der erworbenen thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura (aTTP) leiden. Es wird in Verbindung mit Plasmapherese und Immunsuppression eingesetzt.
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Quelle: IQWiG G18-17: Caplacizumab (erworbener thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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