Teduglutid bei Kurzdarmsyndrom: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Artikel fasst die IQWiG-Dossierbewertung (G14-10) aus dem Jahr 2014 zu Teduglutid zusammen. Das Medikament wird zur Behandlung des Kurzdarmsyndroms eingesetzt und besitzt den Status eines Orphan Drugs.

Bei Arzneimitteln zur Behandlung seltener Leiden gilt der medizinische Zusatznutzen laut § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Dies gilt, solange der Umsatz mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter 50 Millionen Euro liegt.

Daher beschränkt sich der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das IQWiG in diesem Fall auf die Bewertung der Patientenzahlen in der GKV. Zudem werden die zu erwartenden Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung analysiert.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Therapieplanung mit Teduglutid wird auf die Notwendigkeit regelmäßiger endoskopischer Kontrollen hingewiesen. Der Bericht zitiert die Vorgabe, dass im ersten Jahr zwei Koloskopien, im zweiten Jahr eine und ab dem dritten Jahr alle fünf Jahre eine Koloskopie durchgeführt werden. Zudem wird betont, dass vor Therapiebeginn zwingend eine stabile Phase der intestinalen Adaption nach chirurgischen Eingriffen abgewartet werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament zur Behandlung von Erwachsenen mit Kurzdarmsyndrom indiziert. Voraussetzung ist, dass nach einem chirurgischen Eingriff die Phase der intestinalen Adaption abgeschlossen ist und ein stabiler Zustand vorliegt.

Teduglutid hat den Status eines Orphan Drugs zur Behandlung seltener Leiden. Gemäß gesetzlicher Regelung gilt der Zusatznutzen hierbei durch die Zulassung als belegt, weshalb das IQWiG lediglich Patientenzahlen und Kosten bewertet.

Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden vom IQWiG auf rund 347.000 Euro pro Patient geschätzt. Die Berechnung geht von einer kontinuierlichen Gabe über 365 Tage im Jahr aus.

Der Bericht verweist auf die Notwendigkeit regelmäßiger Koloskopien. Diese sind im ersten Jahr zweimal, im zweiten Jahr einmal und danach alle fünf Jahre vorgesehen.

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Quelle: IQWiG G14-10: Teduglutid - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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