Hyperargininämie: Pegzilarginase Dosierung und Kosten

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G24-01 umfasst die Dossierbewertung von Pegzilarginase zur Behandlung des Arginase-1-Mangels (ARG1-D). Diese seltene Stoffwechselerkrankung ist auch unter dem Begriff Hyperargininämie bekannt.

Das Medikament ist als Orphan Drug zugelassen. Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen für solche Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden bereits durch die Zulassung als belegt.

Der Fokus der vorliegenden Bewertung liegt daher nicht auf dem klinischen Nutzen, sondern auf der Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den zu erwartenden Therapiekosten.

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💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht ist unter der Therapie mit Pegzilarginase eine regelmäßige Überwachung der Plasma-Arginin-Spiegel erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Laborkontrollen bei der Kalkulation der Gesamtbehandlungskosten als zusätzlich notwendige GKV-Leistungen berücksichtigt werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Fachinformation wird das Medikament bei Kindern ab einem Alter von 2 Jahren eingesetzt. Es ist zudem für Jugendliche und Erwachsene mit Arginase-1-Mangel indiziert.

Der Bericht gibt an, dass die Verabreichung einmal wöchentlich erfolgt. Es wird von einer kontinuierlichen Dauerbehandlung ausgegangen.

Die reinen Jahrestherapiekosten für das Arzneimittel liegen laut IQWiG zwischen rund 330.000 Euro und 2,64 Millionen Euro pro Person. Die genaue Summe ist stark vom Körpergewicht abhängig, da die Dosierung gewichtsadaptiert erfolgt.

Der pharmazeutische Unternehmer geht von etwa 46 betroffenen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Das IQWiG bewertet diese Schätzung jedoch aufgrund unklarer epidemiologischer Datenlage als unsicher.

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Quelle: IQWiG G24-01: Pegzilarginase (Hyperargininämie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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