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Cenobamat bei Epilepsie: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem Addendum zur Nutzenbewertung von Cenobamat. Cenobamat wird bei Erwachsenen mit Epilepsie zur adjunktiven Behandlung fokaler Anfälle eingesetzt.

Die Indikation umfasst Patientinnen und Patienten, deren Anfälle trotz einer Vorbehandlung mit mindestens zwei antiepileptischen Arzneimitteln nicht ausreichend kontrolliert sind.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens legte der pharmazeutische Unternehmer neue Berechnungen zur Größe der Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Das vorliegende Dokument bewertet die Validität dieser epidemiologischen Schätzungen.

Empfehlungen

Da es sich bei diesem Dokument um ein Methodenpapier zur epidemiologischen Schätzung handelt, werden im Folgenden die methodischen Bewertungsschritte des IQWiG zusammengefasst:

Methodik der Patientenschätzung

Der pharmazeutische Unternehmer nutzte für die Schätzung der Patientenzahlen eine Routinedatenanalyse auf Basis von Krankenkassendaten aus den Jahren 2014 bis 2019. Die Ermittlung der Zielpopulation erfolgte in mehreren Schritten:

  • Bestimmung der 1-Jahresprävalenz erwachsener Epilepsie-Patienten

  • Eingrenzung auf Patientinnen und Patienten mit fokaler Epilepsie

  • Adjustierung nach Alter und Geschlecht

  • Ermittlung des Anteils mit unzureichender Anfallskontrolle trotz mindestens zweier Antikonvulsiva

Kritikpunkte an der ursprünglichen Berechnung

Das IQWiG identifizierte in der ursprünglichen Berechnung methodische Schwächen, die zu Über- oder Unterschätzungen führen könnten. Es wurde kritisiert, dass die Diagnosevalidierung unzureichend war, da Epilepsie-Patienten auf Basis von nur einer gesicherten ICD-10-Diagnose (G40.-) erfasst wurden.

Zudem wurde der Anteil der fokalen Epilepsien mit rund 54 Prozent im Vergleich zur internationalen Literatur als potenziell zu gering eingestuft. Auch der angenommene Anteil von Patienten mit Therapieversagen nach zwei Antikonvulsiva wurde methodisch infrage gestellt.

Korrigierte Zielpopulation

Im Stellungnahmeverfahren korrigierte der pharmazeutische Unternehmer den Anteil der Patienten mit Therapieversagen nach zwei Wirkstoffen auf 72 Prozent. Zudem wurde eine prognostizierte Steigerung der Patientenzahlen bis zum Jahr 2021 berücksichtigt.

Das IQWiG bewertet diese Neuberechnung als grundsätzlich nachvollziehbar. Unter Berücksichtigung von Literaturdaten, die einen Anteil fokaler Epilepsien von bis zu 78,5 Prozent nahelegen, schätzt das IQWiG die GKV-Zielpopulation abschließend auf 52.905 bis 167.469 Patientinnen und Patienten.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Auswertung von epidemiologischen Routinedaten zur Epilepsie weist das IQWiG darauf hin, dass eine einzelne ICD-10-Diagnose ohne Validierung in einem weiteren Quartal zu einer Überschätzung der Prävalenz führen kann. Zudem wird betont, dass der Anteil fokaler Epilepsien bei Erwachsenen laut zitierten Literaturdaten bis zu 78,5 Prozent betragen kann.

Häufig gestellte Fragen

Laut Fachinformation wird Cenobamat bei Erwachsenen zur adjunktiven Behandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung eingesetzt. Voraussetzung ist, dass die Anfälle trotz Vorbehandlung mit mindestens zwei Antiepileptika nicht ausreichend kontrolliert sind.

Das IQWiG schätzt die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 52.905 bis 167.469 Patientinnen und Patienten. Diese Spanne ergibt sich aus unterschiedlichen Annahmen zum tatsächlichen Anteil fokaler Epilepsien an allen Epilepsie-Erkrankungen.

Basierend auf der im Bericht zitierten Literatur geht das IQWiG davon aus, dass etwa 72 Prozent der Patientinnen und Patienten, die eine zweite Therapielinie erhalten, keine Anfallsfreiheit mit genau zwei antiepileptischen Wirkstoffen erreichen.

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Quelle: IQWiG G21-30: Cenobamat (Epilepsie) - Addendum zum Auftrag A21-78 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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