IQWiG2021Pädiatrie

Tuberöse Sklerose: Cannabidiol-Dosierung und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G21-17 bewertet Cannabidiol als Orphan Drug zur Behandlung der tuberösen Sklerose (TSC). Da es sich um ein Medikament für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, das Dossier zu prüfen. Der Fokus der Bewertung liegt ausschließlich auf der Anzahl der infrage kommenden Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den Therapiekosten.

Tuberöse Sklerose ist eine genetische Erkrankung, die häufig mit epileptischen Anfällen einhergeht. Cannabidiol wird hierbei als adjuvante Therapie eingesetzt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Therapie mit Cannabidiol wird auf die Notwendigkeit regelmäßiger Laborkontrollen hingewiesen. Gemäß den im Bericht zitierten Vorgaben der Fachinformation müssen die Serumtransaminasen und das Gesamtbilirubin überwacht werden, was bei der Planung des Monitorings zwingend zu berücksichtigen ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament für Betroffene ab einem Alter von 2 Jahren zugelassen. Es wird als adjuvante Therapie bei Krampfanfällen eingesetzt.

Die Erhaltungsdosis liegt bei 2-mal täglich 5 mg/kg Körpergewicht. Als empfohlene Höchstdosis wird 2-mal täglich 12,5 mg/kg Körpergewicht angegeben.

Der Bericht verweist auf die Fachinformation, welche Kontrollen der Serumtransaminasen und des Gesamtbilirubins vorschreibt. Diese stellen zusätzlich notwendige Leistungen dar.

Die reinen Arzneimittelkosten belaufen sich laut Bewertung auf etwa 6.460 bis 88.150 Euro pro Jahr. Die exakten Kosten variieren stark nach dem Körpergewicht der behandelten Person.

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Quelle: IQWiG G21-17: Cannabidiol (Krampfanfälle bei Tuberöser Sklerose) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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