IQWiG2018Onkologie

Tisagenlecleucel bei DLBCL: Therapie und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Tisagenlecleucel ist ein Orphan Drug zur Behandlung von erwachsenen Personen mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL). Die Anwendung erfolgt nach zwei oder mehr Linien einer systemischen Therapie.

Der vorliegende Bericht des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) aus dem Jahr 2018 bewertet das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers. Da es sich um ein Arzneimittel für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.

Der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das IQWiG beschränkt sich in diesem Fall auf die Prüfung spezifischer ökonomischer und epidemiologischer Daten. Im Fokus stehen die Anzahl der infrage kommenden Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die zu erwartenden Therapiekosten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht betont, dass neben der eigentlichen CAR-T-Zell-Infusion zwingend weitere medizinische Maßnahmen erforderlich sind. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leukapherese, eine chemotherapeutische Lymphozytendepletion sowie eine Prämedikation mit Paracetamol und einem H1-Antihistaminikum einkalkuliert werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG ist das Medikament für Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) zugelassen. Die Anwendung erfolgt nach mindestens zwei Linien einer systemischen Therapie.

Die Bewertung beziffert die reinen Arzneimittelkosten auf 380.800 Euro pro Person. Hinzu kommen Kosten für Begleitleistungen, sodass die Jahrestherapiekosten auf bis zu 390.713 Euro geschätzt werden.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Bericht bereits durch die Zulassung als belegt. Dies gilt, solange der GKV-Umsatz 50 Millionen Euro im Jahr nicht übersteigt.

Die Dossierbewertung geht basierend auf der Fachinformation von einer einmaligen Gabe pro Jahr aus. Es sind keine Therapieabbrüche im klassischen Sinne zu berücksichtigen.

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Quelle: IQWiG G18-10: Tisagenlecleucel (diffus großzelligen B-Zell-Lymphom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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