IQWiG2021Rheumatologie

Axiale Spondyloarthritis (axSpA): Ixekizumab-Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer ergänzenden Bewertung zu Ixekizumab. Ziel des Addendums ist die Einschätzung der Patientenzahlen im Anwendungsgebiet der axialen Spondyloarthritis (axSpA) innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ixekizumab ist für erwachsene Personen mit aktiver röntgenologischer (r-axSpA) und nicht röntgenologischer axialer Spondyloarthritis (nr-axSpA) zugelassen. Voraussetzung ist ein unzureichendes Ansprechen auf konventionelle Therapien wie nicht steroidale Antirheumatika (NSAR).

Bei der nr-axSpA müssen zudem objektive Entzündungszeichen durch ein erhöhtes C-reaktives Protein (CRP) oder in der Magnetresonanztomografie (MRT) nachgewiesen sein. Der Bericht vergleicht die Herstellerangaben aus verschiedenen Dossiers zu Ixekizumab und Secukinumab, um realistische Mindestpatientenzahlen zu ermitteln.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass bei der nicht röntgenologischen axialen Spondyloarthritis (nr-axSpA) objektive Entzündungszeichen zwingend erforderlich sind. Es wird betont, dass eine bDMARD-Therapie erst dann indiziert ist, wenn ein erhöhtes CRP und/oder ein positives MRT vorliegen. Dies deckt sich mit den zitierten Empfehlungen der S3-Leitlinie und der ASAS-EULAR-Kriterien.

Häufig gestellte Fragen

Der IQWiG-Bericht schätzt die Mindestanzahl in der GKV auf 10.700 betroffene Personen. Niedrigere Angaben aus den Herstellerdossiers werden als Unterschätzung gewertet, da sie nicht alle therapiefähigen Personen erfassen.

Laut Bericht muss eine aktive Erkrankung mit objektiven Entzündungszeichen vorliegen. Diese Entzündung muss durch ein erhöhtes CRP und/oder ein positives MRT nachgewiesen sein, zudem muss ein unzureichendes Ansprechen auf NSAR bestehen.

Das IQWiG stellt fest, dass in den Routinedatenanalysen oft Personen fehlen, die zwar für eine bDMARD-Therapie infrage kommen, aber noch nicht darauf umgestellt wurden. Zudem werden Personen, die rezeptfreie NSAR nutzen, in den Kassendaten häufig nicht abgebildet.

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Quelle: IQWiG G20-32: Ixekizumab (axiale Spondyloarthritis) - Addendum zum Auftrag A20-66 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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