Tisagenlecleucel (B-Zell-ALL): Indikation und Kosten
Hintergrund
Dieser Artikel fasst die Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu Tisagenlecleucel zusammen. Das Dokument bewertet die Angaben des pharmazeutischen Unternehmers nach Ablauf einer Befristung.
Tisagenlecleucel ist ein Orphan Drug zur Behandlung der akuten lymphatischen B-Zell-Leukämie (B-Zell-ALL). Die Zulassung umfasst Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis zu 25 Jahren.
Voraussetzung für die Therapie ist eine refraktäre oder rezidivierte Erkrankung. Dies schließt ein Rezidiv nach einer Stammzelltransplantation oder ein zweites beziehungsweise späteres Rezidiv ein.
Da der medizinische Zusatznutzen durch den Orphan-Drug-Status gesetzlich als belegt gilt, fokussiert sich der Bericht auf die Evaluation der Patientenzahlen und der zu erwartenden Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Therapie mit Tisagenlecleucel als einmalige Gabe erfolgt, jedoch zwingend vorbereitende Maßnahmen wie eine Leukapherese und eine chemotherapeutische Lymphozytendepletion erfordert. Bei der Indikationsstellung ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Kontraindikationen der CAR-T-Zell-Therapie selbst, sondern auch die Gegenanzeigen der begleitenden Chemotherapie evaluiert werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Die Zulassung umfasst Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis zu 25 Jahren. Voraussetzung ist das Vorliegen einer refraktären oder rezidivierten Erkrankung.
Laut Dossierbewertung belaufen sich die reinen Arzneimittelkosten auf 275.000 Euro pro Person. Die gesamten Jahrestherapiekosten inklusive Begleitmedikation und Vorbereitung werden auf rund 283.000 bis 292.000 Euro geschätzt.
Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung gesetzlich als belegt. Das IQWiG bewertet in diesem spezifischen Verfahren lediglich die Patientenzahlen und die Therapiekosten.
Die Dosierung erfolgt als einmalige Infusion und richtet sich nach dem Körpergewicht. Bei Personen über 50 kg wird eine absolute Zellzahl infundiert, bei geringerem Gewicht erfolgt die Berechnung pro Kilogramm Körpergewicht.
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Quelle: IQWiG G20-04: Tisagenlecleucel (akute lymphatische B-Zell-Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (Ablauf Befristung) (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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