IQWiG2025Onkologie

Blinatumomab bei refraktärer ALL: Therapie (Säuglinge)

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G25-07 befasst sich mit der frühen Nutzenbewertung von Blinatumomab gemäß § 35a SGB V. Das Arzneimittel ist als Orphan Drug zur Behandlung seltener Leiden zugelassen, weshalb der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt gilt.

Der Bericht fokussiert sich auftragsgemäß auf die Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie auf die zu erwartenden Therapiekosten.

Das bewertete Anwendungsgebiet umfasst die Monotherapie bei pädiatrischen Patientinnen und Patienten im Alter von ≥ 1 Monat bis < 1 Jahr. Es richtet sich an Betroffene mit Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Vorläufer-ALL, die refraktär oder rezidiviert ist.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht hebt hervor, dass die Sicherheit der Anwendung bei einer Körperoberfläche unter 0,4 m² nicht belegt ist. Zudem verweist das Dokument auf die Notwendigkeit eines stationären Settings für die Initialphasen der ersten beiden Zyklen.

Häufig gestellte Fragen

Der Bericht bewertet den Einsatz bei Säuglingen im Alter von mindestens einem Monat bis unter einem Jahr mit spezifischen Formen der akuten lymphatischen Leukämie.

Laut IQWiG belaufen sich die reinen Arzneimittelkosten auf etwa 37.000 bis 89.000 Euro pro Kind. Kosten für Infusionspumpen oder die Lösungsherstellung kommen noch hinzu.

Die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung wird als extrem klein eingestuft. Der Bericht geht von weniger als einem betroffenen Kind pro Jahr aus.

Ein Zyklus umfasst laut Bericht eine 28-tägige Dauerinfusion. Daran schließt sich ein 14-tägiges behandlungsfreies Intervall an.

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Quelle: IQWiG G25-07 : Blinatumomab (refraktäre ALL, Kinder < 1 Jahr) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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