IQWiG2019Dermatologie

Lanadelumab (HAE): Prophylaxe und Therapieempfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Lanadelumab ist ein Orphan Drug zur routinemäßigen Prophylaxe von wiederkehrenden Attacken des hereditären Angioödems (HAE). Die Anwendung ist für Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren zugelassen.

Da es sich um ein Arzneimittel für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertete in diesem Dossier daher primär die epidemiologischen Angaben und die Therapiekosten.

Das hereditäre Angioödem ist eine seltene Erkrankung, die durch wiederkehrende Schwellungen gekennzeichnet ist. Eine Langzeitprophylaxe kann bei entsprechender Indikation erforderlich werden, um die Häufigkeit und Schwere der Attacken zu reduzieren.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht verweist auf internationale Fachgesellschaften, nach denen der Bedarf für eine Langzeitprophylaxe bei HAE-Patienten dynamisch ist. Es wird darauf hingewiesen, dass alle betroffenen Patienten mindestens einmal jährlich hinsichtlich einer Indikation zur prophylaktischen Therapie reevaluiert werden sollten, auch wenn sie aktuell keine Langzeitprophylaxe erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist Lanadelumab zur routinemäßigen Prophylaxe von wiederkehrenden HAE-Attacken bei Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren zugelassen.

Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung belaufen sich laut Dossierbewertung auf etwa 213.500 bis 427.100 Euro pro Patient. Diese Kosten umfassen ausschließlich die reinen Arzneimittelkosten.

Gemäß den im Bericht zitierten Angaben der Fachinformation erfolgt die Injektion alle zwei oder alle vier Wochen. Daraus ergeben sich 13 bis 26 Behandlungstage pro Jahr.

Da Lanadelumab als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Sozialgesetzbuch bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG prüft in diesem Verfahren primär die Patientenzahlen und die Kosten der Therapie.

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Quelle: IQWiG G19-04: Lanadelumab (hereditäres Angioödem) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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